Was sich bei der Rente ab Januar 2015 ändert
Mit Jahresbeginn 2015 haben sich Änderungen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Renten ergeben, welche folgend beschrieben sind.
Beitragssatz wurde gesenkt
Eine positive Mitteilung gibt es für alle Beitragszahler. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung wurde von bislang 18,9 Prozent um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent gesenkt. Dies bedeutet sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine Entlastung von 0,1 Prozentpunkten.
Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung wurde von bislang 25,1 Prozent um 0,3 Prozentpunkte auf 24,8 Prozent gesenkt.
Beitragsbemessungsgrenze angehoben
Die Beitragsbemessungsgrenze, also die Entgeltgrenze aus der maximal ...