Kindererziehung

Zahlen und  Fakten

Es gab im Jahr 2008 nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland 675 000 Geburten, damit ist die Geburtenzahl im Vergleich zu 2007 rückläufig und zwar um etwa 1,1 Prozent, im Jahr 2007 verzeichneten die Statistiker rund 683.000 lebend geborene Kinder.

Kinder bereichern das Leben auf wirkliche vielfältige Weise, das werden alle Eltern bestätigen. Diese Neugeborenen tun genau das und zwar auch im Hinblick auf die Altersversorgung des erziehenden Elternteils. Durch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten für das Kind erhöhen sich nämlich dessen Rentenansprüche.

Für welchen Zeitraum erhalte ich Rentenansprüche für die Kindererziehungszeit

In der sogenannten Kindererziehungszeit zahlt der Staat für einen festgelegten Zeitraum für das begünstigte Elternteil Beiträge zur Rentenversicherung auf dessen Rentenkonto ein. Dabei wird folgende Staffelung vorgenommen:
Für Kinder, die bis 1992 geboren wurden, zahlt der Staat für ein Jahr Rentenbeiträge.
Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden für drei Jahre Rentenbeiträge gezahlt.

So erhält z.B. derjenige, der seit 1992 zwei Kinder geboren/erzogen hat, für sechs Jahre Beitragszahlungen vom Staat.

Wie werden die Rentenbeiträge berechnet?

Die Zahlungen basieren auf dem durchschnittlichen Verdienst eines Arbeitnehmers. Zurzeit liegt dieser in den alten Bundesländern bei 31.000 Euro/Jahr, und in den neuen Bundesländern bei 26.000 Euro/Jahr.

Wie viel Rente kann  man aus den Kindererziehungszeiten erhalten

Die zu erwartende Rente ist gar nicht so klein, wie vielleicht zu vermuten wäre. Bei der Geburt von drei Kindern bis zum Jahr 1991 sind es etwa 81,60 Euro Rente/Monat.

Bei einem Kind ab 1992 ergibt sich ein Rentenanspruch von 72,40 Euro/Monat.

Wem stehen Kindererziehungszeiten zu

Die Voraussetzungen zur Geltendmachung der Kindererziehungszeiten sind relativ einfach. Zunächst einmal haben nicht nur leibliche Eltern sondern auch Adoptiv,- Stief- oder Pflegeeltern einen Anspruch darauf. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass das Kind auch tatsächlich bei dem Elternteil lebt, das die Kindererziehungszeit beantragen will.

Von den Ansprüchen ausgeschlossen sind Beamte. Nach einer relativ frischen Entscheidung des Bundessozialgerichtes haben dagegen Freiberufler, die für ein berufsständisches Versorgungswerk tätig sind, entgegen früherer Meinungen, auch einen Anspruch auf die KIndererziehungszeiten. Dieses Urteil hat die Rentenversicherung zeitnahe auch bereits umgesetzt.

Eine ganz wichtige Voraussetzung für die Beantragung von Kindererziehungszeiten ist die Forderung, dass sowohl Kinder als auch Eltern ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben müssen.

Vater oder Mutter

Die Kindererziehungszeiten stehen dem Elternteil zu, der die Erziehung des Kindes überwiegend geleistet hat - in den meisten Fällen ist das die Mutter. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass beide Eltern in einer gemeinsamen Erklärung die Anrechnung der Kindererziehungszeit beim Vater beantragen.

Wann entfällt der Anspruch auf Kindererziehungszeit

Wenn ein erziehendes Elternteil während der ersten drei Lebensjahre des Kindes arbeitet, wird die Kindererziehungszeit zusätzlich zu den durch diese Tätigkeit erzielten Beiträgen auf dem Rentenkonto angerechnet. Das ist allerdings nur bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung möglich, für das Jahr 2009 sind das aber immerhin 64.800 Euro. Dadurch kann das entsprechende Elternteil in den ersten Lebensjahren des Kindes im Jahr rund 34.00 Euro verdienen, ohne dass die Rentenansprüche aus der Kindererziehungszeit gekürzt oder gestrichen werden.

In den neuen Bundesländern liegt die Verdienstgrenze bei 28.600 Euro/Jahr.

Rentenberater informieren

Registrierte und von den Versicherungsträgern unabhängige Rentenberater überprüfen ihr Rentenversicherungskonto auf Vollständigkeit der rentenrechtlichen Zeiten. Hierzu gehört auch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten.

Die Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein stehen Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.

Bildnachweis: © detailblick - Fotolia