Rentenbescheid

Fernsehmagazin REPORT MAINZ berichtete über falsche Rentenbescheide

Das Fernsehmagazin REPORT MAINZ berichtete am 05.10.2009 über falsche Rentenbescheide und die finanziellen Folgen für die Versicherten. Speziell wurden zwei Fälle geschildert, in denen den Betroffenen hohe Rentenbeträge aufgrund der Verjährungsfristen verloren gingen und die daher einen Rentenverlust in Kauf nehmen mussten.

Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt

Im ersten Fall wurde ein Versicherter gezeigt, der bereits schon vor 20 Jahren eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt hatte. Diese wurde zunächst abgelehnt. Auch das Widerspruchsverfahren blieb erfolglos. In der Folgezeit wurden weitere vier Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente gestellt, die ebenfalls abgelehnt wurden.

Vor einem Jahr wurde nochmals ein Rentenantrag gestellt. Aufgrund dieses Rentenantrages geschah das Unglaubliche – obwohl bisher alle Anträge abgelehnt wurden und auch die Rechtsmittel erfolglos blieben, bestätigte der Rentenversicherungsträger nun, dass bereits seit dem Jahr 1986 (!) ein Rentenanspruch besteht.

Was sich für den Betroffenen zunächst positiv anhörte, hatte dann dennoch einen Hacken. Die zustehenden Rentenansprüche sind größtenteils bereits verjährt, so dass nur eine Rentennachzahlung für die letzten vier Jahre realisiert werden konnte.

Verjährungsfristen werden debattiert

In diesem Zusammenhang fordern die Sozialverbände, dass die Versicherten keine finanziellen Nachteile bezüglich der Verjährungsfristen haben dürfen. Wenn die Rentenversicherten auf die Bescheide der Rentenkassen vertrauen und sich im Nachhinein herausstellt, dass diese nicht korrekt sind, darf keine Verjährungsfrist von vier Jahren zum Tragen kommen.

Immerhin handelt es sich bei den falschen Rentenbescheiden um keine Einzelfälle. Wie eine Prüfung des Bundesversicherungsamtes kürzlich aufdeckte, wurden zehntausende Rentenbescheide falsch berechnet (s. auch: Renten wurden falsch berechnet). Rund ein Drittel der Rentenbescheide sind fehler- bzw. lückenhaft.

Rente wurde zu gering bewilligt

REPORT MAINZ berichtete in der Sendung vom 05.10.2009 von einem weiteren Fall. Das Bundesversicherungsamt, die Aufsichtsbehörde der Deutschen Rentenversicherung, stellte bei einer Prüfung fest, dass der Rentenversicherungsträger eine Versicherte nicht auf eine für sie günstigere Rente hinwies. Die Folge ist, dass der Versicherten seit Beginn ihrer Rente 15.000 Euro zu wenig Rente ausbezahlt wurden.

Das Desaster dabei ist, dass die Rentnerin von den 15.000 Euro lediglich 2.000 Euro nachbezahlt bekommt. Die weiteren 13.000 Euro sind verjährt und können nicht mehr überwiesen werden. Dies auch dann, wenn die Rentnerin auf den falschen Rentenbescheid vertraut hat und der Fehler eindeutig beim Rentenversicherungsträger liegt.

Prüfung der Rentenbescheide dringend zu empfehlen

Da es sich bei den falschen Rentenbescheiden um keine Einzelfälle handelt, wird jedem Rentner dringend empfohlen, die Bescheide durch einen registrierten Rentenberater – der unabhängig von den Versicherungsträgern arbeitet – überprüfen zu lassen. Nur dadurch können fehlerhafte Berechnungen entdeckt und zeitnah korrigiert werden und die Versicherten finanzielle Verluste vermeiden.

Auch in Sachen Erwerbsminderungsrente sollten die Rentenexperten die Begleiter während des Antragsverfahrens und eines ggf. späteren Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens sein. Registrierte Rentenberater sind Spezialisten im Rentenversicherungsrecht und vertreten ihre Mandanten in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Rentenberater Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein.

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