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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Berechnung

Fehlerhafte Rentenbescheide durch Prüfung aufgedeckt

Es war zunächst nur eine Routineprüfung des Bundesversicherungsamtes (BVA). Doch das BVA deckte als zuständige Aufsichtsbehörde der Gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen einer Stichprobenprüfung massenweise falsch berechnete Rentenbescheide auf. Die Folgen der Prüfung sind, dass die Rentenversicherungsträger die ursprünglich falsch berechneten Renten neu berechnen müssen und die betroffenen Rentenbezieher sich auf eine höhere Rente und eine Rentennachzahlung freuen können.

Erschreckend ist aber das Ergebnis, zu dem das Bundesversicherungsamt gekommen ist. Die Rentenbescheide erhalten unwahrscheinlich viele Fehler und die Beratungsqualität bei den Rentenkassen lässt zu wünschen übrig.

Altersrente mit höheren Abschlägen

Für großes Aufsehen sorgten die Fallkonstellationen, in denen die Versicherten einen Anspruch auf die Altersrente für Frauen grundsätzlich hätten realisieren können. Anstatt diese Rente zu bewilligen, bekamen die Betroffenen eine andere Altersrente bewilligt, mit der höhere Rentenabschläge entstehen.

Vorerst stießen die Prüfer des Bundesversicherungsamtes auf einen Fall, in der einer Frau, die vor 1945 geboren wurde, nicht die Altersrente für Frauen genehmigt wurde. Da dies falsch war, wurden weitere 8.000 identische Fälle geprüft – auch diese Rentenbescheide müssen von den Rentenkassen neu berechnet werden, da diese fehlerhaft ergangen sind. Die betroffenen Rentnerinnen dürfen sich nun über eine höhere Monatsrente im bis zu zweistelligen Eurobereich freuen. Die Nachzahlung liegt sogar in der Größenordnung eines drei- bis fünfstelligen Eurobetrages. Von zwei Fällen wurde berichtet, in denen die betroffene Rentnerin eine 270 Euro höher Monatsrente und eine Rentennachzahlung von etwa 16.000 Euro erhält.

Weitere Fehlerquellen

Doch nicht nur, dass Altersrenten mit falschen Rentenbeträgen bzw. zu hohen Rentenabschlägen berechnet wurden. Die Prüfer bemängelten auch, dass teilweise eine falsche Zuordnung von Ausbildungszeiten und Berufszeiten erfolgte.

Eine nur unzureichende Beratung findet dahingehend statt, dass die Versicherten nur unzureichend über die Möglichkeiten einer „flexiblen Altersrente“ beraten werden. In der Praxis kommt es auch häufig vor, dass Beiträge, die nach Beginn einer Altersfrührente gezahlt werden (z. B. aufgrund einer Nebenbeschäftigung), bei der Rente ab 65 unberücksichtigt bleiben. Auch hier müssen die Rentenkassen die Rentenbescheide überprüfen, was im Einzelfall zu einer höheren Rente bzw. Rentennachzahlung führen kann.

Überprüfung Rentenbescheid dringend angeraten

Es wird dringend allen Rentnern empfohlen, einen Rentenbescheid durch einen nach dem RDG registrierten Rentenberater überprüfen zu lassen. Nur dadurch können finanzielle Nachteile ausgeschlossen werden. Diesbezüglich sollte bedacht werden, dass eine Altersrente auf Dauer gewährt wird und hier die Sicherheit bestehen sollte, dass ein Rentner auch die Rente bekommt, die ihm gesetzlich zusteht und für die er Beiträge geleistet hat.

Registrierte Rentenberater sind gerichtlich geprüfte Experten im Rentenrecht und arbeiten unabhängig von den Versicherungsträgern.

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