Wirtschaftskrise

Wird die Rente mit 67 aufgrund der Wirtschaftskrise gestoppt?

Schon im Jahr 2007 hat der Gesetzgeber mit dem Altersgrenzen-Anpassungsgesetz beschlossen, das Eintrittsalter für die Regelaltersrente schrittweise vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben. Mit der Anhebung des Regeleintrittsalters wird ab dem Jahr 2012 begonnen. Die Versicherten der Jahrgänge 1964 und später können die Regelaltersrente dann erst ab 67 Jahren beanspruchen (s. hierzu: Regelaltersrente, Anhebung Regelaltersgrenze).

Als die „Rente mit 67“ verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber eine Klausel geschaffen, mit der ab dem kommenden Jahr in regelmäßigen Zeitabständen geprüft wird, ob die Anhebung des Eintrittsalters für die Regelaltersrente im Hinblick auf die Arbeitsmarktsituation vertretbar erscheint. Speziell soll geprüft werden, wie sich das Höhere Renteneintrittsalter auf die soziale Situation von älteren Arbeitnehmern auswirkt. Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise ruft diese Klausel aktuell schon die ersten Stimmen aufs Tableau, dass die Rente mit 67 nicht wie geplant in Kraft treten kann.

Wie die Bild-Zeitung in ihrer Ausgabe vom 22.06.2009 berichtet, geht der SPD-Bundestagsabgeordnete Florian Pronold davon aus, dass die Anhebung des Regeleintrittsalters aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen, die die Wirtschaftskrise mit sich bringt, gestoppt wird. Als Begründung führte er an, dass schon jetzt ersichtlich ist, dass gerade ältere Arbeitnehmer immer schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt haben. Die Überprüfungsklausel muss ernst genommen und ggf. muss auch reagiert werden, so Florian Pronold gegenüber der Zeitung.

Keine Alternative

Zitiert wird in dem Zeitungsartikel auch Karl-Josef Laumann, Sozialminister von Nordrhein-Westfalen. Für ihn gibt es keine Alternative zur Rente mit 67, weshalb er fest davon ausgeht, dass das Renteneintrittsalter – wie geplant – ab dem Jahr 2012 angehoben wird. Seiner Auffassung nach kann die Rente mit 67 aufgrund der derzeitigen Wirtschaftskrise nicht gestoppt werden, da die „Krise nicht ewig dauern wird.“

Hinweis – Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Mit der schrittweisen Anhebung des Regeleintrittsalters auf 67 Jahren, wird ab dem Jahr 2012 auch eine neue Altersrente eingefügt – die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese Rente ermöglicht Versicherten, dennoch mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente in Anspruch zu nehmen. Allerdings müssen hier 45 Jahre mit bestimmten rentenrechtlichen Zeiten erreicht sein.

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