Richter

Verfassungsbeschwerde soll nun Rechtmäßigkeit der Abschläge klären

Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten), die vor dem 60. Lebensjahr bewilligt werden, werden um einen Rentenabschlag in Höhe von 10,8 Prozent gemindert. Ob dieser Rentenabschlag rechtmäßig ist oder nicht beschäftigte über Jahre hinweg die Sozial- und Landessozialgericht. Schließlich hat am 14.08.2008 das Bundessozialgericht in vier Muster-Streitverfahren entschieden, dass die Rentenabschläge rechtmäßig sind (s. auch: Rentenabschläge durch BSG bestätigt).

Mit den Entscheidungen seitens des Bundessozialgerichts, dem höchsten Sozialgericht Deutschlands, sollte die Ungewissheit, ob die Rentenabschläge zu Recht in Abzug gebracht werden oder nicht, endgültig „aus der Welt geräumt“ sein. Doch der Rechtsstreit geht weiter! Mehrere Verbände haben nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. So strebten die Verfassungsbeschwerde der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der VdK und die Sozialverbände SoVD an.

Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz und Vertrauensschutz

Nach Ansicht der Beschwerdeführer sollen die Rentenabschläge in Höhe von 10,8 Prozent, die im Jahr 2001 bei den Erwerbsminderungsrenten eingeführt wurden, gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und auch gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen. „Hinten und vorne“ soll die Erwerbsminderungsrente, die wegen der Rentenabschläge nur noch durchschnittlich 662 Euro beträgt, nicht mehr ausreichen, so Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied.

Ulrike Mascher, VdK-Präsidentin äußerte sich zum Grund der Verfassungsbeschwerde ähnlich und stellte heraus, dass wegen den schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen niemand bestraft werden darf. Denn diese Einschränkungen liegen bei einer Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente vor.

Hohe finanzielle Bedeutung

Die Verfassungsbeschwerde hat eine hohe finanzielle Bedeutung, sowohl für die betroffenen Erwerbsminderungsrentner als auch für das gesamte gesetzliche Rentenversicherungssystem. Die Verbände, die die Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, gehen davon aus, dass bundesweit etwa 750.000 Erwerbsminderungsrentner von den Rentenabschlägen betroffen sind.

Das Bundessozialgericht hatte die Rentenabschläge bei den Erwerbsminderungsrentnern auf etwa 500 Millionen Euro beziffert. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird also eine hohe finanzielle Bedeutung für das gesamte gesetzliche Rentenversicherungssystem haben.

Mit den letzten Entscheidungen des Bundessozialgerichts gingen die Richter unisono davon aus, dass die Rentenabschläge bei den Erwerbsminderungsrentnern rechtmäßig sind. Eine Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde besteht dennoch, denn der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte im Jahr 2006 in einem Fall einmal entschieden, dass die Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrentnern, die bei Rentenbeginn das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unzulässig sind.

Die Rentenversicherungsträger begründen hingegen den Abzug der Rentenabschläge damit, dass auch bei den Altersrenten vor dem vollendeten 65. Lebensjahr Rentenabschläge in Abzug gebracht werden. Daher müssen die Rentenabschläge auch bei den Erwerbsminderungsrenten angewandt werden, da sonst mit einer Flucht in diese Rente zu erwarten ist um die Rentenabschläge bei den Altersrenten zu umgehen.

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