Witwer

Auch Männer haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente

Das Recht auf eine Hinterbliebenenrente für die Ehegattin bzw. den Ehegatten wurde mit dem 01.01.1986 neu geregelt und vereinheitlicht. Seit dem Jahr 1986 haben daher Witwen und Witwer unter den gleichen Bedingungen einen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente (s. auch: Witwerrente nach dem Recht bis 31.12.1985).

Wie die Deutsche Rentenversicherung nun mitteilte, haben derzeit (Zahlen sind aus dem Jahr 2007) etwa 850.000 Männer einen Anspruch auf eine Witwerrente. Auch wenn die Zahl auf den ersten Blick relativ hoch erscheint, muss sie im Vergleich zu den Witwenrenten gesehen werden. Aktuell haben nahezu fünf Millionen verwitwete Frauen einen Anspruch auf eine Witwenrente. Den weit überwiegenden Anteil der verwitweten Ehegatten stellen also eindeutig die Frauen. Doch die Anzahl der witwerrentenberechtigten Männer hat sich in den letzten 15 Jahren verdreifacht.

Viele Witwerrenten ruhen

Interessant ist die Zahl der Witwerrenten, die tatsächlich zur Auszahlung kommen. So kommen von den 850.000 Witwerrenten, auf die ein grundsätzlicher Anspruch besteht, nur etwa 500.000 Renten tatsächlich zur Auszahlung. Die restlichen 350.000 Renten ruhen, weil der Witwer noch über ein Einkommen verfügt, welches aufgrund der Höhe die Rente nicht zur Auszahlung bringen lässt.

Die Statistiker der gesetzlichen Rentenkassen erwarten, dass sich in den nächsten Jahren das Verhältnis der Witwerrente zu den Witwenrenten zugunsten der Männer verschieben dürfte.

Registrierte Rentenberater helfen

Nach dem RDG registrierte Rentenberater stehen für alle Fragen rund um die gesetzliche Rente der Gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung kompetent und unabhängig von den Versicherungsträgern zur Verfügung.

Kontaktieren Sie die Rentenberater Herrn Helmut Göpfert und Herrn Marcus Kleinlein, die Sie auch durch Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) vertreten können.

Bildnachweis: mimon - Fotolia