Bundeskabinett

Die Schattenseiten der Rentengarantieklausel

Zuerst ging Olaf Scholz, Bundesarbeitsminister in Vorleistung, als die Nachricht sich über die Medien verbreitete, dass die etwa 20 Millionen Rentner im Jahr 2010 mit einer Rentenkürzung rechnen müssten.

Noch haben die Rentner die ausgebliebenen Nullrunden im Hinterkopf, also die Jahre, als es zu keiner Rentenerhöhung kam. In den Jahren 2004 bis 2006 wurden die Renten nicht dynamisiert. Nun sollte es noch schlimmer kommen. Führende Forschungsinstitute hatten prophezeit, dass die derzeitige Wirtschaftsflaute dafür verantwortlich sein kann, dass die Renten im kommenden Jahr sogar sinken. Mit dem Argument, dass sich die Rentner auf ihre Rente verlassen könnten, wurde sofort ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, über den am 06.05.2009 auch vom Bundeskabinett positiv entschieden wurde. Das Ergebnis ist, dass die Rentner weder im nächsten Jahr noch in den folgenden Jahren eine Rentenkürzung hinnehmen müssen. Dies hört sich zunächst gut an, jedoch hat der Beschluss auch einen Haken.

Unterbliebene Rentenkürzungen werden wieder eingespart

Sollte es rein rechnerisch tatsächlich einmal zu einer Rentenkürzung kommen, wird diese nach dem Beschluss des Bundeskabinetts – welcher allerdings noch vom Bundestag abgesegnet werden muss – nicht erfolgen. Das Bundeskabinett schließt damit evtl. Rentenkürzungen aus.

Allerdings wird die unterbliebene Rentenkürzung in den folgenden Jahren, in denen es zu einer Rentenerhöhung kommt bzw. kommen könnte, wieder eingespart. Die Folge könnten für die Rentner weitere Nullrunden bei den Rentenanpassungen sein, wovon Rentenexperten und Sozialverbände mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgehen. Daher ist die Aussage, dass es sich bei der so genannten Rentengarantieklausel um eine Mogelpackung handelt, nicht von der Hand zu weisen.

Ob die Rentengarantie ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver ist, wie sie FDP-Chef Guido Westerwelle bezeichnete, kann jeder für sich selbst entscheiden. Immerhin sind die 20 Millionen Rentner auch 20 Millionen potenzielle Wähler, die – möchte man wieder gewählt werden – dann nicht noch mehr nach all den Belastungen der vergangenen Jahre „verärgert“ werden sollten. Unter dem Strich bekommen die Rentner durch die beschlossene Rentengarantieklausel jedenfalls keine höheren Renten ausgezahlt. Unterbliebene Rentenkürzungen werden nur zu Lasten der folgenden Jahre verschoben.

Beitragszahler werden 2012 belastet

Aktuell beträgt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 Prozent. Geplant ist, den Beitragssatz im Jahr 2012 auf 19,2 Prozent abzusenken. Diese Beitragsabsenkung ist durch die Rentengarantieklausel nun in Gefahr. Die Folge ist, dass auch die Beitragszahler von der Rentengarantie, die das Bundeskabinett nun geben möchte, in den kommenden Jahren belastet werden. Darüber hinaus geht man davon aus, dass auch die Rentenversicherungsträger zur Finanzierung der Rentengarantieklausel ihre Rücklagen aufbrauchen müssen.

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