Rentner

45 Versicherungsjahre werden von den wenigsten Rentnern erreicht

Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ hatte eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, welcher Anteil bzw. wie viele Rentner eine Versicherungszeit von 45 Jahren vorzuweisen haben. Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage am 10.02.2009. Danach können von den aktuell 17 Millionen Altersrentnern nur 3,5 Millionen Rentner eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren vorweisen.

Beachtlich ist, wie sich die Rentner, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorzuweisen haben, hinsichtlich der Geschlechter und zwischen den alten und neuen Bundesländern verteilen.

Von den Versicherten, die 45 Jahre Versicherungszeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, stellen die Männer mit ca. 3,0 Millionen den größten Anteil. Nur zirka 500.000 Frauen können 45 Versicherungsjahre vorweisen.

Beim Vergleich zwischen Rentnern aus den neuen bzw. alten Bundesländern ist der Anteil bei den Frauen relativ ausgeglichen. Bei den Männern liegt hier ein starkes Übergewicht bei den Rentenbeziehern in den alten Bundesländern. Von den 3,0 Millionen männlichen Rentnern, die auf 45 Versicherungsjahre zurückblicken können, wohnen 2,1 Millionen in den alten Bundesländern, nur 0,5 Millionen Rentner hingegen in den neuen Bundesländern.

Diskussion um Definition des Eckrentners

Die aktuell bekannt gegebenen Zahlen intensivieren wieder die Diskussion, ob die Definition des Eckrentners bzw. Standardrentners noch passend ist. Als Eckrentner wird der Rentner bezeichnet, der eine Versicherungszeit von 45 Jahren erfüllt und in diesen 45 Versicherungsjahren stets den Durchschnittsverdienst erzielt hat.

Aufgrund der Tatsache, dass derzeit die durchschnittliche Versicherungszeit bei zirka 40 Jahren liegt, hat die Diskussion über die Definition des Eckrentners wieder neuen Zündstoff erhalten und einen Streit unter den Fachleuten entfacht.

Hinweis

Ab dem Jahr 2012 wird die neue Altersrente – die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – eingeführt. Diese Altersrente kann abschlagsfrei in Anspruch genommen werden, wenn 45 Versicherungsjahre vorliegen und das 65. Lebensjahr vollendet wurde. Die Einführung dieser neuen Altersrente geht mit der gleichzeitigen schrittweisen Anhebung des Eintrittsalters für die Regelaltersrente vom derzeit 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr einher.

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