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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Frührentner

Minijob kann zu Rentenkürzung führen

Übt ein Rentner vor dem 65. Lebensjahr eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) aus, kann eine Kürzung der Rente erfolgen (s. hierzu auch Wenn durch den Minijob die Rente entfällt). Dies führt in Praxis zu Irritationen und zu ungewollten Rentenrückforderungen, die den Minijob unlakrativ werden lassen. Darüber hinaus ist dies mit einem enormen Verwaltungsaufwand für die Rentenkassen verbunden.

Bundesregierung plant Änderung der Hinzuverdienstgrenze

Die Bundesregierung plant derzeit, dass die Hinzuverdienstgrenze von aktuell 350,00 € auf 400,00 € angehoben wird, sofern ein Rentner einen Minijob neben seiner Altersrente vor dem 65. Lebensjahr ausübt. Nach der aktuellen Gesetzeslage wird die Rente gekürzt (und ggf. zurückgefordert), wenn das Entgelt aus der geringfügigen Beschäftigung über 350,00 € liegt.

Da viele Rentner die unterschiedlichen Grenzen (400,00 € für den Minijob / 350,00 € Hinzuverdienstgrenze bei den Altersrente) nicht differenzieren können, soll eine einheitliche Grenze von 400,00 € gelten.

Die Gesetzesänderung könnte voraussichtlich am 01.01.2008 in Kraft treten. Für Frührentner soll also bald einer voller Minijob ohne Rentenkürzung möglich sein.

Hinweis vom 05.01.2008

Der Gesetzgeber hat das Vorhaben nicht in die Praxis umgesetzt bzw. im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Lesen Sie hierzu: Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ab 2008

Hilfe und Beratung durch Rentenberatung

 

Es empfiehlt sich, bei Rentenbezug und Aufnahme einer Beschäftigung sich die Hinzuverdienstgrenzen von der Rentenkasse bestätigen zu lassen. Nur dadurch werden spätere ungewollte Rentenrückforderungen vermieden.

Zu allen Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen Ihre Rentenberatung Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

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