Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Angleichung

Deutschlands Rententeilung soll 2020 zu Ende sein

Aktuell gelten in den alten und neuen Bundesländern unterschiedliche Rentenwerte. So erhält ein Versicherter seit dem 01.07.2008 in den alten Bundesländern auf einen Entgeltpunkt eine monatliche Rente von 26,56 €, während im Osten (in den neuen Bundesländern) ein Entgeltpunkt 23,34 € Wert ist.

Erst im Oktober 2008 hat sich sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkl wie auch Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, der in seiner Funktion zugleich für den Aufbau Ost zuständig ist, für eine Angleichung der unterschiedlichen Rentenniveaus ausgesprochen. Auch der neue Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering hat sich für ein einheitliches Rentenniveau in allen Bundesländern ausgesprochen und zugleich eine entsprechende Initiative der neuen Bundesländer im Bundesrat angekündigt.

Voraussichtlich 2020 gleiches Recht für Ost und West

Geht es nach den Plänen des Bundessozialministeriums, soll bereits ab dem Jahr 2020 der aktuelle Rentenwert in allen Bundesländern einheitlich sein. So sieht es ein internes Arbeitspapier von Bundesminister Olaf Scholz vor. Geplant ist jedoch auch, dass zum gleichen Zeitpunkt die Hochwertung der Arbeitsentgelte in den neuen Bundesländern auf das Westniveau entfällt.

Auch die bisher unterschiedlichen Rechengrößen in der Sozialversicherung sollen ab dem Jahr 2020 im gleichen Zug vereinheitlicht werden.

Oftmals werden die niedrigeren Rentenwerte in den neuen Bundesländern von den Bürgern als Diskriminierung empfunden. Mit diesem Punkt begründet das Bundesministerium die Pläne der Rentenwertvereinheitlichung. Darüber hinaus eignet sich eine pauschale Gegenüberstellung des Ost-Rentennives gegenüber dem West-Niveau immer weniger, die unterschiedliche Wirklichkeit abzubilden. So sehen manche Politiker manche Regionen in den alten Bundesländern ähnlich strukturschwach wie Teile von Ost-Deutschland.

Keine schnelle Rentenangleichung

Obwohl unter den Politikern von Bund und den Ländern Einigkeit darüber besteht, das unterschiedliche Rentenniveau zu vereinheitlichen, soll bzw. kann dies nicht zeitnah erfolgen. So hat sich Bundeskanzlerin Merkl erst diese Woche nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der neuen Bundesländern noch auf keinen festen Zeitpunkt festgelegt. Der Grund hierfür sind die komplexen Rechtsvorschriften. Auch wenn der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern geringer ist als in den alten Bundesländern, werden Versicherte mit den derzeitigen Rentenberechnungsvorschriften besser gestellt als bei einem bundesweit einheitlichen Rentenwert.

Rentenbescheidprüfung durch Rentenberater

Kontaktieren Sie registrierte Rentenberater und lassen Sie Ihren Rentenbescheid prüfen, ob dieser korrekt nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt wurde. Die von den Versicherungsträgern unabhängigen Experten prüfen Ihre Rentenberechnung und geben Ihnen damit die Sicherheit, dass Ihnen auch die Rente ausgezahlt wird, die Ihnen zusteht.

Kontakt zum Rentenberater »

Bildnachweis: © K.-U. Häßler - Fotolia