Rente

Einheitlicher Krankenkassen-Beitragssatz beeinflusst auch Renten

Die meisten Rentner werden im Januar 2009 ihre Rente in einer anderen Höhe als noch im Dezember 2008 überwiesen bekommen. Der Grund für diese Änderung liegt im einheitlichen Beitragssatz, der durch den Gesetzgeber festgelegt wurde und erstmals für alle gesetzlichen Krankenkassen identisch ist.

Ab Januar 2009 gilt ein Beitragssatz von 15,5 Prozent. Aktuell beträgt der durchschnittliche Beitragssatz aller Krankenkassen 14,92 Prozent. Daher wird der „neue“ Beitragssatz für die Rentner größtenteils einen verminderten Auszahlungsbetrag zur Folge haben. Da die Renten (grundsätzlich) jeweils am Ende des Monats ausgezahlt werden, wird sich die Beitragssteigerung erstmals Ende Januar 2009 bemerkbar machen.

Rentner, die derzeit bei einer Krankenkasse versichert sind, deren Beitragssatz aktuell (bis 31.12.2008) mehr als 14,6 Prozent (ohne dem Sonderbeitrag) beträgt, können sich jedoch im Januar 2009 über eine höhere Rente erfreuen.

Rentenversicherungsträger beteiligt sich am Kassenbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent beinhaltet bereits den Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent. Die Rentenversicherungsträger tragen die Hälfte des Beitragssatzes ohne dem Sonderbeitrag. Das bedeutet, dass die Rentenversicherungsträger sich mit (14,6 Prozent : 2) 7,3 Prozent am Kassenbeitrag beteiligen. Die Rentner tragen die Differenz des allgemeinen Beitragssatzes, also 8,2 Prozent.

Rentner werden über Kontoauszug informiert

Die Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, werden über den geänderten Beitragssatz und der damit geänderten Rentenüberweisung über Ihren Kontoauszug informiert (so genanntes Kontoauszugsverfahren).

Rentner, die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, erhalten in den nächsten Tagen vom zuständigen Rentenversicherungsträger ein Schreiben, mit dem der ab Januar 2009 zu leistende Zuschuss mitgeteilt wird. Der Zuschuss zur freiwilligen bzw. privaten Krankenversicherung beträgt 7,3 Prozent der monatlichen Brutto-Rente.

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