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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Röntgenaufnahme

Trotz GdB von 80 besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Mit Urteil vom 17.06.2008 (Az. L 3 R 1185/07) hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden, dass ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 und das Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung) für eine Versicherte keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente rechtfertigt.

Für eine Türkin, die im Jahr 1950 geboren wurde, hatte das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von 80 festgestellt und gleichzeitig das Merkzeichen „G“, das eine erhebliche Gehbehinderung bestätigt, zugestanden. Die Versicherte, die bereits seit 1974 in Deutschland lebt, beantragte beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente wegen Erwerbsminderung. Diese Rente lehnte der Rentenversicherungsträger mit Bescheid vom 07.07.2005 ab.

Widerspruchs- und Klageverfahren erfolglos

Das von der Versicherten veranlasste Widerspruchsverfahren blieb erfolglos. Der Rentenversicherungsträger blieb bei seiner Auffassung, dass wegen der vorliegenden Diagnosen (unter anderem wegen einem chronisch rezidivierenden Halswirbelsäulen-Syndrom, einem Lendenwirbelsäulen-Syndrom und einem rezidivierenden Schulter-Arm-Syndrom, Gonalgien bei Gonarthrose beidseits) keine Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne vorliegt.

Auch das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Berlin blieb erfolglos. Mit Urteil vom 13.06.2007 (S 31 R 4757/05) wies das Sozialgericht die Klage ab. Daraufhin legte die Versicherte Berufung zum Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein.

Landessozialgericht

Das Landessozialgericht führte in seinem Urteil vom 17.06.2008 (Az. L 3 R 1185/07) aus, dass ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, wenn Versicherte teilweise oder voll erwerbsgemindert sind. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Versicherte auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, wegen einer Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden erwerbstätig zu sein. Für eine volle Erwerbsminderungsrente darf die Versicherte keine drei Stunden mehr täglich erwerbstätig sein können.

Wie die Richter in ihrem Urteil ausführen, kann die Versicherte noch mindestens sechs Stunden täglich tätig sein, wenn auch mit bestimmten qualitativen Einschränkungen. Aus den medizinischen Unterlagen ergeben sich zwar Anhaltspunkte für qualitative Einschränkungen, nicht jedoch dass eine quantitative Einschränkung vorliegt. Ebenfalls konnten die Richter aus der Schwerbehindertenakte, die für den Rechtstreit herangezogen wurde, keine weiteren Erkenntnisse, die für eine Erwerbsminderungsrente sprechen, erkennen.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätige daher mit Urteil vom 17.06.2008 die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers und des Sozialgerichts Berlin, dass für die türkische Versicherte kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente – trotz des zuerkannten GdB von 80 und des Merkzeichens „G“ – besteht.

Fazit

Ein vom Versorgungsamt zuerkannter GdB von 80 und das Gehbehindertenmerkzeichen „G“ rechtfertigt keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Entscheidend für den Rentenanspruch ist, dass ein Leistungsvermögen von weniger als drei bzw. sechs Stunden vorliegt. Hierbei ist das quantitative, nicht das qualitative Leistungsvermögen relevant.

Beratung in Rentenangelegenheiten

Registrierte Rentenberater sind Spezialisten im Rentenrecht. Kontaktieren Sie daher mit Ihren Fragen und Anliegen rund um die Gesetzliche Rentenversicherung Rentenberater, die Sie unabhängig von den Versicherungsträgern beraten.

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Was ist Arthrose?

Schmerzende Gelenke sind ein sehr häufiges Problem im Alter

Wer rastet, der rostet

Wer glaubt, dass schmerzende Gelenke nur ein Altersproblem sind, der irrt, denn bereits viele 45jährige berichten von höllischen Schmerzen in den Gelenken. Obwohl es sich seltsam anhört, Bewegung ist das geeignete Mittel dagegen.

Prophylaxe wäre natürlich die beste Methode, um großen Gelenksproblemen im Alter ideal entgegen zu wirken. Aber auch bereits betroffene Menschen sollten sich überwinden und gelenkschonenden Sport oder zumindest regelmäßige Bewegungen ausüben. Zu den idealen Sportarten zählen: Schwimmen (außer Brustschwimmen), Radfahren (in der Ebene bei richtiger Sattelhöhe), Wandern (mit entsprechendem Schuhwerk), Skilanglauf und sanftes Walking. Verwenden Sie eventuell Bandagen als Stütze für die Gelenke und achten Sie auf geeignetes und hochwertiges Schuhwerk. Sprechen Sie den Sport mit dem Arzt ab und übertreiben Sie keinesfalls, denn das hätte den natürlich den gegenteiligen Effekt.

Durch regelmäßige Bewegung wird die Gelenkinnenhaut besser durchblutet, sowie Nähr- und Schmierstoffe werden vermehrt in den Gelenkspalt abgegeben. Zudem schützt eine trainierte Muskulatur die Gelenke vor Fehlbelastung.

Abgesehen von Bewegung ist ausgewogene Ernährung. Zu gesunder Ernährung – hier ist vor allem Vitamin E wichtig - gehören Lebensmittel wie Leinsamen, Haselnüsse und Mandeln. Ebenfalls wertvoll: Weizenkeim- und Sonnenblumenöl sowie Schwarzwurzeln oder Sellerie. Der Griff zu hochwertigen Nahrungsergänzungen ist ebenfalls eine sinnvolle Methode.

Bildnachweis: Blogbild: Werner Heiber - Fotolia / Beitragsbild: Erwin Wodicka