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Helmut Göpfert

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Ehescheidung

Keine Geschiedenenwitwenrente nach Scheidung in der DDR

Witwenrente an geschiedene Ehegatten wird gezahlt, wenn eine Ehe vor dem 01.07.1977 geschieden wurde. Bezüglich der weiteren notwendigen Voraussetzungen, lesen Sie bitte Witwenrente an geschiedene Ehegatten.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 14.02.2008 (Az. L 3 R 6/06) entschieden, dass ein Anspruch auf die Geschiedenenwitwenrente dann nicht besteht, wenn die Ehe in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) geschieden wurde.

Klagefall

Geklagt hatte eine Frau aus Naumburg, deren Ehe im Jahr 1984 in der ehemaligen DDR geschieden wurde. Nachdem der Rentenversicherungsträger einen Anspruch auf die Geschiedenenwitwenrente abgelehnt hatte, argumentierte die Klägerin, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Sie fühlte sich wegen ihrer Herkunft benachteiligt.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt urteilte jedoch am 14.02.2008 (Az. L 3 R 6/06), dass die gesetzliche Regelung verfassungsgemäß ist. Mit dem 01.07.1977 wurde der Versorgungsausgleich eingeführt, der die Rentenanwartschaften in der Gesetzlichen Rentenversicherung aufteilt. Bis zum 30.06.1977 wurde im Scheidungsurteil die nacheheliche Versorgung des wirtschaftlich bedürftigen Ehegatten festgelegt.

Ein sachlicher Grund für den Rentenausschluss für geschiedene Witwen der DDR ist darin gegeben, dass das Scheidungsrecht der DDR keinen nachehelichen Versorgungsanspruch vorsah. Damit kann auch kein Rentenanspruch aufgrund des Todes des geschiedenen Ehegatten entstehen. Das LSG Sachsen-Anhalt bestätigte damit die Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Ansprüche auf eine Geschiedenenwitwenrente in der BRD und der DDR.

Fazit

Wenn der frühere Ehegatte erst nach der Scheidung stirbt, kann eine Witwenrente nur dann gezahlt werden, wenn die Ehe vor dem 01.07.1977 geschieden wurde. Darüber hinaus muss die Scheidung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erfolgt sein. Eine Scheidung nach DDR-Recht rechtfertigt nie einen Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente.

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