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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Hinzuverdienstgrenzen

Keine Änderung der Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner ab 01.07.2008

Zum 01.07.2008 wurden die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung um 1,1 Prozent erhöht. Doch Vorsicht: Obwohl in der Vergangenheit eine Rentenerhöhung gleichzeitig eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen für Altersfrührentner zur Folge hatte, ändert sich ab dem Jahr 2008 die Grenze nicht. Ein höherer Hinzuverdienst zur Rente kann daher eine Rentenkürzung zur Folge haben!

Hintergrund

Für alle Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze, die derzeit noch bei 65 Jahren liegt, gelten Hinzuverdienstgrenzen. Werden diese Hinzuverdienstgrenzen überschritten, hat dies eine Rentenkürzung oder gar den vollständigen Entfall der Rente zur Folge.

Bis zu 400,00 € Nebenverdienst darf ein Altersfrührentner hinzuverdienen (diese Grenze wurde ab 01.01.2008 mit der Minijobgrenze vereinheitlicht), ohne dass eine Rentenkürzung zu befürchten ist. Wird jedoch ein höherer Hinzuverdienst erzielt, wird die Rente entsprechend gekürzt. Hier zählt jedoch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze – lesen Sie hierzu: Individuelle Hinzuverdienstgrenzen bei Altersteilrenten.

Rechtsänderung zum 01.01.2008

Durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften werden seit dem 01.01.2008 die Hinzuverdienstgrenzen unter anderem anhand der Bezugsgröße errechnet. Der aktuelle Rentenwert, der durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2008 angehoben wurde, spielt keine Rolle mehr. In der Folge ändert sich auch die Hinzuverdienstgrenze für Altersfrührentner nicht.

Eine Sonderregelung besteht allerdings in den neuen Bundesländern. Hier ändert sich die Hinzuverdienstgrenze geringfügig. Doch auch hier sollten sich betroffene Rentner genau informieren, denn die Hinzuverdienstgrenzen sinken – wenn auch nur geringfügig – ab Juli 2008. Nur so kann eine ungewollte Rentenkürzung oder gar Rentenrückforderung vermieden werden.

Teilen Sie daher stets jeden Hinzuverdienst bzw. eine Änderung unverzüglich dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit.

Fragen zur Rentenversicherung

Haben Sie Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung? Gerichtlich zugelassene und gerichtlich geprüfte Rentenberater beraten Sie unabhängig von den Versicherungsträgern. Ebenfalls führen die Experten Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) durch, um die Ansprüche rechtlich durchzusetzen.

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