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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rente

Regelaltersrente wird wieder stärker in Anspruch genommen

Der Gesetzgeber sieht eine Reihe an Altersrenten vor, die – je nach Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – in Anspruch genommen werden können. So gibt es neben der Regelaltersrente, die

Spitzenreiter Regelaltersrente

Während Mitte der 1990-er Jahre die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit am meisten in Anspruch genommen wurde, beantragten im Kalenderjahr 2006 ca. 45,6 Prozent die Regelaltersrente. Damit ist diese Altersrente der Spitzenreiter.

Während die übrigen Altersrenten – meist mit hohen Abschlägen – schon vorzeitig in Anspruch genommen werden können, kann die Regelaltersrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze, die aktuell bei 65 Jahren liegt und ab dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahren angehoben wird, gewährt werden. Dafür liegen hier die „Zugangsvoraussetzungen“ relativ gering, da lediglich eine Vorversicherungszeit von 5 Jahren (bzw. 60 Kalendermonaten) erfüllt werden muss.

Die Rentenversicherungsträger veröffentlichten im Jahr 2007 eine Studie, die herausfand, dass lediglich sieben Prozent der über 64-Jährigen noch rentenversicherungspflichtig waren. Diese Zahl ist im Hinblick auf die hohe Quote und damit der hohen Bedeutung der Regelaltersrenten bemerkenswert.

Höhere Renten in den neuen Bundesländern

Überraschend sind die Rentenunterschiede, die bei den Neurentnern aus dem Jahr 2006 zwischen den alten und neuen Bundesländern errechnet wurden. So haben Männer, die in den alten Bundesländern in Rente gegangen sind, durchschnittlich 548,00 €, Frauen 256,00 € erreicht. In den neuen Bundesländern haben hingegen im Durchschnitt die Männer eine monatliche Rente von durchschnittlich 964,00 €, Frauen von durchschnittlich 506,00 € als Regelaltersrente bewilligt bekommen.

Erklärbar sind die Unterschiede bei den Rentenhöhen damit, dass Frauen aus den neuen Bundesländern meist einen lückenlosen Rentenversicherungsverlauf vorweisen können, was bei Frauen in den alten Bundesländern deutlich weniger der Fall ist. Männer aus den alten Bundesländern beantragen seltener die Regelaltersrente, sondern eine anderweitige Altersrente (s. oben), womit der Rentenunterschied erklärbar ist.

Beratung durch Rentenberater

In allen Angelegenheiten rund um die gesetzlichen Renten stehen Ihnen registrierte Rentenberater mit Rat und Tat zur Seite. Von der Rentenantragstellung bis hin zur Prüfung des Rentenbescheides können Sie die von den Versicherungsträgern unabhängigen Spezialisten kontaktieren.

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