Hinzuverdienstgrenzen

Frührentner können mehr hinzuverdienen

Nun also doch! Ab 01.01.2008 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner auf 400,00 € monatlich angehoben. Bei einem monatlichen Hinzuverdienst bis zu diesem Betrag hat dies keine Auswirkungen mehr auf die Rentenzahlung von Altersrentnern vor Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Rentnern wegen voller Erwerbsminderung. Eine Kürzung oder gar ein kompletter Entfall der Rente kommt damit nur noch dann in Betracht, wenn der Hinzuverdienst 400,00 € überschreitet.

Bisher unterschiedliche Grenzen

Bisher lag die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei Rentnern vor dem vollendeten 65. Lebensjahr bei 350,00 €. Diese Grenze verursachte jedoch reichlich Verwirrung, spätestens als die Rentenrückforderung kam.

Da die Grenze für eine versicherungsfreie Beschäftigung – einem sogenannten Minijob – bei 400,00 € monatlich liegt, war es weit verbreitete Meinung, dass dies auch die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze für Frührentner sei. Die Folge waren Rentenrückforderungen seitens der Rentenversicherungsträger, die den Minijob nicht mehr lukrativ sein ließen. Lesen Sie hierzu Wenn durch den Minijob die Rente entfällt.

Gesetzgeber plant Erhöhung schon längere Zeit

Rentenberatung-aktuell.de hatte bereits im Sommer 2007 berichtet, dass der Gesetzgeber die Erhöhung der (rentenunschädlichen) Hinzuverdienstgrenze auf 400,00 € plant – s. Voller Minijob für Frührentner bald ohne Kürzung. Lange Zeit hat es danach ausgesehen, dass die Erhöhung der Grenze vom Tisch ist und weiterhin bei 350,00 € festgeschrieben ist.

Doch nun hat der Bundestag in seiner Sitzung am 25.01.2008 – bei der auch über einen längeren Bezug von Arbeitslosengeld für ältere Versicherte entschieden wurde - beschlossen, die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze und die Minijobgrenze zu vereinheitlichen. Sofern der Bundesrat zustimmt und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, können Frührentner damit rückwirkend ab 01.01.2008 bis zu 400,00 € monatlich verdienen, ohne eine Rentenkürzung bzw. Rentenrückforderung befürchten zu müssen.

Damit reagiert der Gesetzgeber zudem auch auf den enormen Verwaltungsaufwand, der durch die Prüfung, ob die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, den Rentenversicherungsträgern entsteht. Ein Teil Bürokratie wird mit der neuen Regelung abgeschafft und das sowieso schon komplexe Thema „Rente und Hinzuverdienst“ für die Betroffenen transparenter gemacht. Zudem dient der Beschluss auch dem Ziel, ältere Arbeitnehmer vorrangig in Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.

Tipp

Um spätere Rückforderungen einer bereits ausgezahlten Rente zu vermeiden, sollten alle Hinzuverdienste dem Rentenversicherungsträger umgehend gemeldet werden. Hier empfiehlt sich, das zusätzliche Einkommen schriftlich der Rentenkasse anzuzeigen.

Rentenberater

Für alle Fragen und Anliegen rund um die Gesetzliche Rentenversicherung stehen Ihnen gerichtlich zugelassene und gerichtlich geprüfte Rentenberater zur Verfügung. Von der Beratung bis hin zur Durchsetzung der Ansprüche in Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten können Sie sich an die von den Versicherungsträgern unabhängigen Spezialisten wenden.

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