Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Recht

Einbußen bei der Erwerbsminderungsrente nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts

Unter dem Aktenzeichen L 5 R 228/06 fällte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am 24.08.2007 ein am 05.09.2007 veröffentlichtes Urteil mit eventuell weitreichenden Folgen für die Rechtspraxis im Arbeits- und Rentenrecht und folgt damit der Auffassung der Deutschen Rentenversicherung.

Auf eine vollständige Zahlung seiner Erwerbsminderungsrente hatte unter Verweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel aus dem Jahre 2006 ein 53-jähriger Mann aus Bad Camberg geklagt, nachdem seine Klage in erster Instanz bereits abgewiesen worden war.

Rentenversicherung berechnete Abschlag

Ihm waren durch die Deutsche Rentenversicherung von seiner Rente insgesamt 10,8% abgezogen worden, mit dem Verweis darauf, dass dies nach § 77 SGB VI rechtmäßig sei, da er das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hätte. Da sich der entsprechende Gesetzestext auf die Altersrente bezieht, ohne die Erwerbsminderungsrente dezidiert einzubeziehen, war es zur Unklarheit gekommen. Unbeeindruckt vom BSG-Urteil haben die hessischen Richter am Landessozialgericht hiermit einen Fall geschaffen, der in der Folge erneut vor dem Bundessozialgericht verhandelt werden wird. Die Revision wurde vor dem Hintergrund der zentralen Wichtigkeit des Urteils für die Rechtspraxis und die Widersprüchlichkeit zum BSG Urteil zugelassen.

Urteil des Landessozialgerichtes Hessen

Der 5. Senat des Hessischen Landessozialgerichtes bezieht sich in seinem Urteil auf die vom Gesetzgeber wohl intendierte Auslegung, wonach es eindeutig Ziel gewesen sei, die innerhalb der Altersrente vorgesehenen Abschläge gleichwohl auch in Bezug auf die Erwerbsminderungsrente anzusetzen. Das Gericht empfindet den Gesetzestext in dieser Hinsicht als eindeutig und lehnt andere Interpretationen ab.

Das BSG hatte sich in dem Urteil von 2006 gegen die Position der Deutschen Rentenversicherung gestellt, was von dieser stark kritisiert worden war. In der Folge wird nun ein Streit von eklatanter Auswirkung gestartet. Das künftige Urteil des Bundessozialgerichtes wird von daher von Versicherungsträgern und betroffenen Rentnern mit Spannung erwartet.

Während die Darmstädter Richter dem nächsten Urteil des BSG mit Gelassenheit entgegen sehen, da sie zum einen davon überzeugt sind, dass es nur eine sachgerechte Auslegung des Gesetzes gibt und sich zum anderen die Zusammensetzung der Kammer seit 2006 geändert hat.

Für die betroffenen Frührentner sind die Folgen des Urteils weitreichend. Sind die Einschränkungen oft erst in Ausübung ihres Berufes entstanden, so haben sie die finanziellen Folgen dieser Tatsache bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrs zu tragen und werden häufig Schwierigkeiten bei der Darstellung einer tragfähigen Existenz haben. Je früher der bedauerliche Zustand der Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit dann eintritt, desto länger die Zeit, in der die Betroffenen neben den allgemeinen sozialen, psychologischen und körperlichen Beeinträchtigungen auch finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.

Es bleibt also abzuwarten, wann das Revisionsurteil des BSG ergehen wird und wie es ausfällt.

Widerspruch wird empfohlen

Von den Rentenversicherungsträgern erlassene Bescheide, die eine Erwerbsminderungsrente vor dem 60. Lebensjahr zusicherten, sollten mit einem Widerspruch angefochten werden. Damit wird verhindert, dass der Rentenbescheid rechtskräftig wird. Hierfür stehen Ihnen Rentenberater zur Verfügung, die den Widerspruch sachlich formulieren und die entsprechenden Anträge stellen.

Hilfe in Rentenangelegenheiten

In allen Rentenangelegenheiten helfen Ihnen registrierte Rentenberater umfassend weiter – von der Beratung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Sozial- und Landessozialgerichten.

Fragen Sie die Spezialisten!

Bildnachweis: © liveostockimages - stock.adobe.com