Hinzuverdienstgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ab 2008 gestiegen

Wird durch einen Altersrentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres noch ein Hinzuverdienst erzielt (z. B. durch einen Minijob), kann es vorkommen, dass die Altersrente gekürzt wird, wenn die geltende Hinzuverdienstgrenze überschritten wird.

In der Vergangenheit gab es in diesem Punkt oftmals ungewollte Rentenrückforderungen durch die Rentenkassen, da die Grenze für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung und die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze unterschiedlich hoch sind.

Eine geringfügige und somit sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt dann vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt 400,00 € nicht überschreitet. Die Hinzuverdienstgrenze hingegen lag bis 31.12.2007 bei 350,00 € im Monat (s. auch Wenn durch den Minijob die Rente entfällt).

Im Sommer 2007 hatte die Bundesregierung geplant, auch die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner vor dem 65. Lebensjahr auf 400,00 € im Monat anzuheben, um damit die in der Bevölkerung wenig bekannten unterschiedlichen Grenzen zu vereinheitlichen (s. auch Voller Minijob für Rentner bald ohne Rentenkürzung?).

Dieses Vorhaben wurde jedoch in der aktuellen Gesetzgebung nicht berücksichtigt, so dass auch im Jahr 2008 die Grenze für eine versicherungsfreie Beschäftigung und die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze unterschiedlich sind.

Lesen Sie hierzu die aktuelle Meldung vom 26.01.2008:

Der Gesetzgeber hat rückwirkend nun doch die Hinzuverdienstgrenze auf 400,00 € angehoben! Höhere Hinzuverdienstgrenze für Frührentner

Dennoch höhere Hinzuverdienstgrenze ab 2008

Die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze hat sich dennoch – aufgrund der Lohnentwicklung mit der einhergehenden Anpassung der Sozialversicherungswerte – leicht erhöht.

So beträgt die Grenze für den zulässigen Hinzuverdienst bei der Altersvollrente vor Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente ab 2008 monatlich 355,00 € brutto.

Renten wegen Erwerbsminderung

Auch bei den Renten wegen voller Erwerbsminderung (bzw. der bis 31.12.2000 möglichen Renten wegen Erwerbsunfähigkeit) hat sich die (rentenunschädliche) Hinzuverdienstgrenze auf 355,00 € monatlich erhöht.

Bei den Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze individuell errechnet!

Hinweis

Bei einer Altersrente kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres unbegrenzt hinzuverdient werden. Ab diesem Alter gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr und somit auch keine Rentenkürzungen!

Tipp

Melden Sie jeden Hinzuverdienst bzw. Änderungen des Hinzuverdienstes unverzüglich dem Rentenversicherungsträger. Nur so können rückwirkende Rentenrückforderungen umgangen werden.

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater beraten und vertreten ihre Mandanten – unabhängig von den Versicherungsträgern – kompetent in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung.

Bildnachweis: © Dreaming Andy - Fotolia