Geldscheine

BSG-Urteil wird nun umgesetzt

Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.08.2007 (Az. B 4 RS 4/06 R) müssen die in der DDR gezahlten Jahresendprämien bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Lesen Sie hierzu auch: DDR-Jahresendprämien müssen bei Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Die Rentenversicherungsträger setzen bereits das aktuelle Urteil in der Praxis um und berücksichtigen die Jahresendprämien, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bei Erfüllung oder Übererfüllung der Planvorgaben gezahlt wurden. Die Jahresendprämien waren sozialabgabenfrei, unterlagen jedoch der Steuerpflicht.

Neuanträge

Wird nun eine Rente für die Zukunft beantragt, werden sich die Jahresendprämien grundsätzlich rentenerhöhend auswirken. Doch nicht immer wird sich durch die Berücksichtigung auch eine höhere Rente ergeben. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Arbeitsentgelt bereits die geltende Beitragsbemessungsgrenze erreicht hat.

Für die Durchführung des Rentenantragsverfahrens stehen Rentenberater gerne zur Verfügung. Ebenfalls können die von den Rentenversicherungsträgern erstellte Rentenbescheide geprüft werden, ob diese nach geltendem Recht erlassen wurden.

Überprüfungsantrag für Bestandsrentner

Rentenbezieher haben die Möglichkeit, beim Rentenversicherungsträger einen Überprüfungsantrag (nach § 44 SGB X) zu stellen und die Berücksichtigung der Jahresendprämie zu beantragen.

Doch hier wird dringend empfohlen – bevor der Überprüfungsantrag gestellt wird – einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater zu kontaktieren. Wurden in einer damaligen Rentenberechnung rentenrechtliche Zeiten z. B. höher bewertet, als dies nach aktuellem Recht erfolgt, kann nach einer Neuberechnung – obwohl die Jahresendprämie berücksichtigt wird – eine geringere Rente die Folge sein. Dies hat zwar keine sofortige Rentenkürzung zur Konsequenz, doch kann der aktuelle Zahlbetrag solange von den Rentendynamisierungen (Rentenanpassungen) ausgenommen werden, bis der korrekte Rentenbetrag erreicht wird.

Tipp

Bevor ein Antrag auf Berücksichtigung der Jahresendprämie beim Rentenversicherungsträger gestellt wird, sollte ein gerichtlich zugelassener Rentenberater kontaktiert werden. Dieser kann Ihnen mitteilen, ob ein Überprüfungsantrag gestellt werden sollte oder hierdurch nur finanzielle Nachteile entstehen.

Lesen Sie auch: Jahresendprämie - die Aussagen eines Betroffenen

Fragen und Hilfe

Bei allen Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen die Rentenberatung Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

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