Rente

Die Rente mit 67 ist endgültig unter Dach und Fach.

Der Bundesrat stimmte dem umstrittenen Gesetz der Koalition am 30.03.2007 zu, mit dem das Rentenalter in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 heraufgesetzt wird. Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 können somit erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Die neue Regelung wird umgesetzt,

indem die Anhebung des Renteneintrittsalters von heute 65 auf 67 Jahre im Jahr 2012 beginnt. Zunächst wird jedem Jahrgang ein Monat Mehrarbeit draufgesattelt. Wer 1947 geboren ist, soll also erst einen Monat nach seinem 65. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen dürfen. Beim Jahrgang 1948 sind es zwei Monate und so weiter. Ab 2024 geht es dann rascher aufwärts: Pro Jahrgang kommen zwei Monate Arbeitszeit drauf. So wird das Rentenalter 67 dann 2029 erreicht. Es gilt für alle, die 1964 oder später geboren sind.

Allerdings gibt es eine wichtige Sonderregel.

Wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge einbezahlt hat, darf bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln. Wer an der Voraussetzung scheitert, kann sich trotzdem schon mit 63 Jahren aus dem Berufsleben verabschieden, sofern er 35 Beitragsjahre voll hat. Allerdings muss er dann Abzüge bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.

Schwerbehinderte dürfen künftig frühestens mit 62 in Rente gehen, Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit auch früher. Da für sie die Altersgrenze 65 gilt, bedeutet ein früherer Rentenstart aber ebenfalls Abzüge, nämlich maximal 10,8 Prozent.

Andererseits wird die Rente für diejenigen,

die bis 67 durchhalten, höher ausfallen, als sie mit 65 gewesen wäre. Denn in den zwei Jahren längerer Arbeitszeit werden zusätzliche Rentenansprüche erarbeitet.

Fragen an den Rentenberater...

Bildnachweis: © m.schuckart - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: