Rente

Schrittweise Anhebung der Altersrente

Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Regelaltersrente vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung der Altersgrenze hat auch Auswirkungen auf die Altersrente für langjährig Versicherte.

Vorzeitige Inanspruchnahme weiterhin ab 63 möglich

Die Altersrente für langjährig Versicherte wird in Zukunft weiterhin mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich sein. Jedoch ist dies dann nur mit einem Rentenabschlag von bis zu 14,4% verbunden.

Die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte wird – wenn keine Ausnahmetatbestände vorliegen – wie folgt angehoben:

Geburtsjahr Geburtsmonat Anhebung um Monate auf Alter
Jahr Monat
01/1949 1 65 1
02/1949 2 65 2
03 – 12/1949 3 65 3
1950 4 65 4
1951 5 65 5
1952 6 65 6
1953 7 65 7
1954 8 65 8
1955 9 65 9
1956 10 65 10
1957 11 65 11
1958 12 66 0
1959 14 66 2
1960 16 66 4
1961 18 66 6
1962 20 66 8
1963 22 66 10
1964 24 67 0

Ausnahmen

Für Versicherte, die

  • vor dem 01.01.1955 geboren sind und
  • vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des AltersTZG vereinbart oder
  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben

wird die Altersgrenze nicht angehoben. Für diese Versicherten bleibt es bei der regulären Inanspruchnahme der Rente ab dem vollendeten 65. Lebensjahr.

Anmerkung

Nach bisherigem Recht war geplant, die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte vom vollendeten 63. Lebensjahr auf des vollendete 62. Lebensjahr herabzusetzen. Diese vorgesehene Absenkung wird jedoch nicht durchgeführt.

Absenkung auf 62. Lebensjahr für bestimmte Ausnahmen

Eine Ausnahme gibt es aber dennoch! Für Versicherte, die nach dem 31.12.1947 geboren sind, wird die Altersgrenze auf das 62. Lebensjahr abgesenkt, wenn sie entweder

  • vor dem 01.01.1955 geboren sind und
  • vor dem 01.01.2007 Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des AltersTZG vereinbart oder
  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben.

Die Absenkung wird in diesen Ausnahmefällen wie folgt durchgeführt:

Geburtsjahr / Geburtsmonat

Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versiche

Jahr Monat
01/1948 bis 02/1948 62 11
03/1948 bis 04/1948 62 10
05/1948 bis 06/1948 62 9
07/1948 bis 08/1948 62 8
09/1948 bis 10/1948 62 7
11/1948 bis 12/1948 62 6
01/1949 bis 02/1949 62 5
03/1949 bis 04/1949 62 4
05/1949 bis 06/1949 62 3
07/1949 bis 08/1949 62 2
09/1949 bis 10/1949 62 1
11/1949 bis 12/1949 62 0
1950 bis 1963 62 0

Hilfe und Beratung durch Rentenberater

Durch die Rentenberatung Helmut Göpfert erhalten Sie eine kompetente und von den Rentenversicherungsträgern unabhängige Beratung.

Der Rentenberater Helmut Göpfert kann Sie auch als Prozessagent in Widerspruchs- und Klageverfahren gegenüber der Rentenkasse bzw. vor den Sozial- und Landessozialgerichten vertreten!

Bildnachweis: © Ralf Kleemann