Rente

Die Rente mit 67 wird kommen

Die Rente mit 67 Jahren ist endgültig unter Dach und Fach und wurde offiziell verabschiedet. Der Bundesrat stimmte dem umstrittenen Gesetz der Koalition am 30.03.2007 zu, mit dem das Rentenalter in den Jahren 2012 bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 heraufgesetzt wird. Arbeitnehmer der Jahrgänge ab 1964 können somit erst mit 67 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Die neue Regelung wird umgesetzt, indem die Anhebung des Renteneintrittsalters von heute 65 auf 67 Jahre im Jahr 2012 beginnt. Zunächst wird jedem Jahrgang ein Monat Mehrarbeit draufgesattelt. Wer 1947 geboren ist, soll also erst einen Monat nach seinem 65. Geburtstag ohne Abzüge in Rente gehen dürfen. Beim Jahrgang 1948 sind es zwei Monate und so weiter. Ab 2024 geht es dann rascher aufwärts: Pro Jahrgang kommen zwei Monate Arbeitszeit drauf. So wird das Rentenalter 67 dann 2029 erreicht. Es gilt für alle, die 1964 oder später geboren sind.

Allerdings gibt es eine wichtige Sonderregel. Wer 45 Jahre lang Rentenbeiträge einbezahlt hat, darf bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln. Wer an der Voraussetzung scheitert, kann sich trotzdem schon mit 63 Jahren aus dem Berufsleben verabschieden, sofern er 35 Beitragsjahre voll hat. Allerdings muss er dann Abzüge bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.

Schwerbehinderte dürfen künftig frühestens mit 62 in Rente gehen, Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit auch früher. Da für sie die Altersgrenze 65 gilt, bedeutet ein früherer Rentenstart aber ebenfalls Abzüge, nämlich maximal 10,8 Prozent.

Andererseits wird die Rente für diejenigen, die bis 67 durchhalten, höher ausfallen, als sie mit 65 gewesen wäre. Denn in den zwei Jahren längerer Arbeitszeit werden zusätzliche Rentenansprüche erarbeitet.

Gesamtkonzept im Überblick

Regelaltersgrenze

Von 2012 an steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter für die abschlagfreie Rente schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947, der bis zur vollen Rente einen Monat länger arbeiten soll. Der Geburtsjahrgang 1964 ist dann der erste Jahrgang, für den das neue Rentenalter 67 gilt. Die 2012 beginnende Anhebung vollzieht sich bis 2023 (Geburtsjahrgang 1958) in Monatsschritten, danach bis 2029 in Zwei-Monatsschritten.

Ausnahmen:

Wer 45 Jahre Beiträge bezahlt hat, soll mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Bei den Beitragszeiten zählt Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit. Allerdings kommt derzeit nur der kleinere Teil der Beschäftigten auf 45 Beitragsjahre: Bei den Männern waren es zuletzt 28 Prozent, bei den Frauen knapp 4 Prozent.

Abschläge

Wer 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, soll ab 63 in Rente gehen können - muss dafür aber Abschläge in Kauf nehmen, und zwar 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der gesetzlichen Regelaltersgrenze aufhört.

Erwerbsminderungsrenten

Wer aus gesundheitlichen Gründen nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält maximal 10,8 Prozent Abschlag. Er kann als Erwerbsgeminderter weiterhin mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen. Allerdings erst nach 35 Beitragsjahren. Diese Regelung gilt bis 2023, danach sind 40 Beitragsjahre erforderlich.

Altersrente für Schwerbehinderte:

Auch hier wird das Eintrittsalter stufenweise angehoben - von 63 auf 65 Jahre. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann als Schwerbehinderter mit 62 in Ruhestand gehen.

Witwenrente:

Die Altersgrenze für die große Witwenrente wird von 45 auf 47 Jahre angehoben.

Beitragssatz:

Ziel der Reform ist es, den Beitragssatz zur Rentenversicherung - er liegt seit Jahresbeginn bei 19,9 Prozent - trotz zunehmender Alterung der Gesellschaft bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen zu lassen. Nach der jüngsten Prognose des Statistischen Bundesamtes wird es im Jahr 2050 doppelt so viele 60-Jährige geben wie Neugeborene. Es zeichnet sich ein Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung von heute 42 auf dann 50 Jahre ab.

Initiative 50 Plus:

Sie soll die Rente mit 67 flankieren und Älteren bessere Beschäftigungschancen geben. Vorgesehen ist ein Kombilohn, der älteren Arbeitslosen die Lohn-Differenz bei Annahme einer schlechter bezahlten Stelle im ersten Jahr zur Hälfte und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgleicht. Rentenbeiträge werden auf 90 Prozent des früheren Wertes aufgestockt. Hinzu kommen Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, wenn sie Arbeitslose einstellen und sie mindestens ein Jahr beschäftigen. Der Zuschuss von 30 bis 50 Prozent der Lohnkosten wird zwischen einem und drei Jahren bezahlt.

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