Renten steigen zur Jahresmitte 2025 um 3,74 Prozent
Zum 01.07.2025 werden die gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent steigen. Die Rentenerhöhung, die immer zur Jahresmitte erfolgt, sorgt dafür, dass weiterhin das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten wird.
Durch die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent wird der aktuelle Rentenwert von bislang 39,32 Euro auf 40,79 Euro angehoben. Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, den ein Entgeltpunkt in der Gesetzlichen Rentenversicherung wert ist.
Allgemeines zur Rentenerhöhung
Im Rahmen der Berechnung der jährlichen Rentenerhöhung sind mehrere Faktoren maßgebend. Ein Faktor ist die Lohnentwicklung, welche nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) berechnet und vom Statistischen Bundesamt gemeldet wird. Die Lohnentwicklung lag bei 3,69 Prozent.
Ein weiterer Faktor ist, wie sich die beitragspflichtigen Entgelte der Versicherten entwickelt haben, welche einen maßgebenden Einfluss auf die Einnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung haben. Ebenfalls ist für die Berechnung der jährlichen Rentenerhöhung von Bedeutung, wie sich die Sozialausgaben der Beschäftigten verändert haben.
Dass es zu der Rentenerhöhung von 3,74 Prozent in dieser Höhe gekommen ist, ist im Jahr 2025 darauf zurückzuführen, dass mit dieser Erhöhung bzw. mit der Festsetzung des aktuellen Rentenwerts auf 40,79 Euro das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent eingehalten werden konnte. Die Rentenerhöhung von 3,74 Prozent bedeutet auch, dass die etwa 21 Millionen Rentner einerseits an den hohen Tarifabschlüssen des vergangenen Jahres teilhaben können und dass andererseits die Rentenerhöhung oberhalb der aktuellen Inflationsrate liegt.
Die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 01.07.2025 um 3,74 Prozent bedeuten für die Gesetzliche Rentenversicherung Mehrausgaben in Höhe von 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 und in Höhe von 15,1 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Rentenerhöhung macht sich erst im August 2025 bemerkbar
Dass die Renten im Juli 2025 um 3,74 Prozent erhöht werden, muss von den Rentnern nicht gesondert beantragt werden. Die Rentenerhöhung führen die Rentenversicherungsträger von Amts wegen durch und verständen die Rentenbezieher mit den sogenannten Rentenanpassungsmitteilungen.
Die erhöhten Rentenleistungen werden sich jedoch nicht direkt im Juli 2025 bemerkbar machen. Der Grund liegt darin, dass im Juli 2025 – einmalig – ein höherer Pflegeversicherungsbeitrag zur Anwendung kommt, der in diesem Monat die Netto-Rente wesentlich schmälert. Der Pflegeversicherungsbeitrag wurde bereits zum 01.01.2025 um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent angehoben. Diese Rentenerhöhung wurde jedoch für die Rentenbezieher zunächst ausgesetzt, da dies organisatorisch von den Rentenkassen zum Jahreswechsel nicht mehr umgesetzt werden konnte. Da die Rentenerhöhung für die Monate Januar bis Juni 2025 noch nicht umgesetzt werden konnte, wird im Juli 2025 einmalig ein Pflegeversicherungsbeitrag von (3,6 Prozent + 6 Monate x 0,2 Prozent) 4,8 Prozent fällig. Erst im August 2025 kommt dann der „richtige“ Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent zur Anwendung; zu diesem Zeitpunkt wird sich dann auch erstmalig die Rentenerhöhung in ihrer vollen Tragweite bemerkbar machen.
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