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2021 gibt es nur im Osten eine Rentenerhöhung, Nullrunde im Westen

Es hatte sich bereits seit längerer Zeit angedeutet und ist jetzt offiziell: Die Renten werden im Juli 2021 im Westen nicht erhöht. Im Osten dürfen sich die Rentner hingegen über eine sehr geringe Rentenerhöhung von 0,72 Prozent freuen.

Grundsätzlich werden die Renten immer zum 01. Juli eines Jahres dynamisiert und damit der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Die Lohn- und Gehaltsentwicklung des vergangenen Jahres lag im Minusbereich bei 2,34 Prozent (- 2,34 Prozent) und sorgt nun aufgrund der Corona-Pandemie für die Nullrunde im Westen. Die Pandemie hatte zahlreiche Entlassungen und einen starken Anstieg der Kurzarbeit zur Folge.

Die wirtschaftlichen Einbußen, welche die Beschäftigten aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 bereits hinnehmen mussten, kommen nun zeitverzögert bei den Rentnern durch die Nullrunde zum 01. Juli Westen bzw. die Mini-Rentenerhöhung im Osten an.

Erhöhung im Osten erfolgt nur wegen Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz

Dass die Rentner im Osten keine Nullrunde in Kauf nehmen müssen und sich über die geringe Rentenerhöhung von 0,72 Prozent freuen dürfen, ist auf die Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetztes zurückzuführen. Mit diesem Gesetz möchte der Gesetzgeber bis zum Jahr 2025 die soziale Einheit in Deutschland erreichen. Das heißt, dass es ab diesem Jahr für Gesamt-Deutschland keine unterschiedlichen Sozialversicherungswerte mehr für die alten und die neuen Bundesländer geben wird. Stattdessen gibt es dann einheitliche Werte, die für Gesamt-Deutschland gelten. Bereits zum 01.07.2024 wird es nur noch einen einheitlichen Rentenwert geben; die Unterscheidung zwischen dem aktuellen Rentenwert und dem aktuellen Rentenwert (Ost) ist dann nicht mehr erforderlich.

Damit das Ziel des einheitlichen Rentenwertes zum 01.07.2024 erreicht wird, werden die Renten im Osten stärker angehoben, als dies rein rechnerisch erforderlich wäre. Damit begründet sich die Rentenerhöhung von 0,72 Prozent im Osten.

Rentengarantieklausel verhindert Rentenkürzung

Würde es nach den reinen Zahlen gehen, müssten die Rentner eine Minus-Anpassung zum 01.07.2021 in Kauf nehmen. Das heißt, dass es zu einer Reduzierung der Rentenzahlungen kommen müsste. Damit es zu dieser Senkung der Renten nicht kommt, wurde bereits im Jahr 2009 die sogenannte „Rentengarantieklausel“ vom Bundeskabinett beschlossen.

Die Rentengarantieklausel regelt, dass im Falle einer (rein rechnerisch) erforderlichen Minus-Anpassung der Renten die bisherige Rente weitergezahlt wird. Es kommt also zu keiner Reduzierung der Rentenzahlung.

Letztmals mussten die Rentner im Jahr 2010 eine Null-Runde in Kauf nehmen. Seit 2011 wurden die Renten jährlich erhöht, in den letzten Jahren sogar sehr stark. So wurden im Jahr 2020 die Renten beispielsweise im Westen um 3,45 Prozent und im Osten um 4,20 Prozent erhöht.

Aktueller Rentenwert ab Juli 2021

Im Rahmen der Rentenerhöhung kommt es immer zu einer Anpassung des aktuellen Rentenwertes bzw. aktuellen Rentenwertes (Ost). Dies ist der Wert eines persönlichen Entgeltpunktes. Nachdem die Renten im Westen nicht erhöht werden, gilt weiterhin der aktuelle Rentenwert von 34,19 Euro. Durch die Erhöhung der Renten im Osten steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von bislang 33,23 Euro zum 01.07.2021 auf 33,47 Euro.

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