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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentenanpassung 2018

Hohe Rentenerhöhung zum 01.07.2018 angekündigt

Die gesetzlichen Renten werden immer zum Jahresmitte – zum 01.07. eines Jahres – der Einkommensentwicklung angepasst. Damit nehmen die Renten an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung teil.

Nach derzeitigem Stand werden die Renten – wie schon in den Vorjahren – auch im Jahr 2018 wieder kräftig erhöht. Wie der neue Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) am 21.03.2018 verkündete, dürfen sich die Rentenbezieher ab Juli 2018 auf eine Rentensteigerung von 3,22 Prozent in den alten Bundesländern (Rechtskreis West) und von 3,37 Prozent in den neuen Bundesländern (Rechtskreis Ost) freuen. Die vom Sozialministerium vorgelegte Verordnung, nach der die Renten um 3,22 Prozent im Westen bzw. 3,37 Prozent im Osten steigen sollen, wurde am 25.04.2018 durch das Bundeskabinett beschlossen.

Die Rentenerhöhung zum 01.07.2018 wirkt sich für einen Standartrentner (ein Rentner, der über einen Zeitraum von 45 Jahren Beiträge geleistet und einen Verdienst in Höhe des Durchschnittsverdienstes erzielt hat) mit einem Renten-Plus von etwa 45 Euro monatlich aus.

Durch die Rentenerhöhung zum 01.07.2018 entstehen Mehrausgaben von jährlich über zehn Milliarden Euro. Die „Rentenwertbestimmungsverordnung 2018“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Rentenerhöhung ab Juli 2018 im zweiten Halbjahr 2018 noch zu Mehrausgaben in Höhe von 5,03 Milliarden Euro führt, wovon die Gesetzliche Rentenversicherung 4,81 Milliarden Euro tragen muss. Im Jahr 2019 führt die Rentenerhöhung zu Mehrausgaben von etwa 10.070 Millionen Euro (also mehr als zehn Milliarden Euro), wovon auf die Gesetzliche Rentenversicherung etwa 9,6 Milliarden Euro entfallen; etwa 438 Millionen Euro trägt der Bund.

Bis 2024 einheitlicher Rentenwert

Im Rahmen der Vorgängerregierung wurde mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen, dass die soziale Einheit bis zum Jahr 2024 abgeschlossen sein soll. Hierzu gehört auch, dass es für Gesamtdeutschland ab dem 01.07.2024 nur noch einen einheitlichen Rentenwert gibt und die derzeitige Unterscheidung zwischen „aktueller Rentenwert“ und „aktueller Rentenwert (Ost)“ entfällt.

Wird die nun angekündigte Rentenerhöhung von 3,22 bzw. 3,37 Prozent zum 01.07.2018 umgesetzt, wird der aktuelle Rentenwert (Ost) bei 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwertes für die alten Bundesländer liegen.

Die gesetzlichen Renten

Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger leisten derzeit etwa 24,5 Millionen Renten, welche sich auf etwa 21 Millionen Rentenbezieher verteilen. Die Renten untergliedern sich in die Renten wegen Erwerbsminderung, die Renten wegen Alters und die Renten wegen Todes. Sämtliche Renten werden mit dem gleichen Rentenanpassungsfaktor erhöht (dynamisiert).

Für alle Fragen zu den gesetzlichen Renten stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die auf Rentenberatung-aktuell.de kontaktiert werden können. Nutzen Sie eine Beratung, welche unabhängig von den Rentenversicherungsträgern kompetent und neutral erfolgt.

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Bildnachweis: Tobif82

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