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Helmut Göpfert

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Rente erhöhen – Steuern sparen

Die Möglichkeiten, eine Altersrente durch den Rückkauf von Rentenabschlägen zu erhöhen, werden ab dem 1. Juli 2017 wesentlich verbessert. Durch den Rückkauf von Rentenabschlägen haben Rentenversicherte die Möglichkeit den Verlust von Rentenansprüchen bei einem früheren Eintritt in die Rente auszugleichen. Außerdem haben sie durch einen Rückkauf auch steuerliche Vorteile, da sie diese Beiträge auch steuerlich absetzen können. Die neuen Regelungen wurden durch ÖKO-Test ausführlich unter die Lupe genommen.

Öko-Test prüfte die neue Regelung

Ab dem 1. Juli 2017 haben Rentenversicherte wesentliche bessere Bedingungen beim Rückkauf von Rentenabschlägen. Durch diesen Rückkauf werden die späteren Rentenansprüche angehoben und eine höhere Altersrente gesichert. Besonders für Menschen, die vor einem regulären Renteneintritt in den Ruhestand gehen wollen, ist diese Gesetzesänderung interessant. Die ansonsten fällig werdenden Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat können damit umgangen werden.

Ob sich die Regelung, die im Rahmen der Flexi-Rente beschlossen wurde, für Rentenversicherte tatsächlich rentiert, wurde von Öko-Test in seiner aktuellen Juni-Ausgabe einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Versicherte ab dem 50. Lebensjahr zu erwartende spätere Abschläge mit freiwilligen Beiträgen ausgleichen können. Wie es sich auswirkt, wenn Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent vollständig zurückgekauft werden, haben die Experten genau nachgerechnet.

Steuern sparen durch den Rückkauf von Rentenabschlägen

Ausgegangen war Öko-Test bei seiner Überprüfung von zwei Szenarien. Einmal von einem Durchschnittsverdiener mit einer voraussichtliche Altersrente (mit Abschlägen) von 1.284,45 Euro und zum anderen von einem Besser-Verdiener mit einer voraussichtlichen Altersrente in Höhe von 2.290,66 Euro.

Im ersten Fall hat der Durchschnittsverdiener mit Rentenabschläge in Höhe von 179,78 Euro zu rechnen. Will er diese komplett kompensieren, muss er ab dem 50. Lebensjahr pro Jahr 3.681,12 Euro an die Rentenversicherung überweisen. Diese Beträge kann er dann aber auch als Altersvorsorgeaufwendungen bei seiner Steuer angeben, wobei dann rund 3.052 Euro als Vorsorgeaufwendungen vom Finanzamt anerkannt werden. Der Absetzungsbetrag erhöht sich in den darauf folgenden Jahren sukzessive, bis letztendlich sogar der komplette Betrag angesetzt werden kann.

Im Rahmen der Flexi-Rente kann der Besser-Verdiener einen Rentenabschlag in Höhe von 329,86 Euro ausgleichen. Allerdings sind hierfür jährliche Zahlungen in Höhe von 6.754,13 Euro nötig. Steuerlich absetzen kann er hiervon nur 5.673,47 Euro

Lohnt sich der Rückkauf von Rentenabschlägen?

Für ältere Berufstätige die früher in Rente gehen wollen aber bisher noch nicht genügend in ihre Vorsorge investiert haben gibt es eine Rentenerhöhung in letzter Minute – der Rückkauf von Rentenabschlägen in einer Summe.

Im Unterschied zu einigen privaten Vorsorgemöglichkeiten ist bei der Flexi-Rente eine Auszahlung der investierten Beiträge ausschließlich als Rente und nicht als Kapitalauszahlung, auch nicht teilweise, möglich. Ein späterer Zugriff auf die eingezahlten Beiträge ist bei der gesetzlichen Rentenversicherung leider nicht möglich.

Wichtig ist hierbei zu beachten – und darauf weisen die Experten von Öko-Test ausdrücklich hin – dass im Todesfall eines Versicherten dessen gesetzliche Rente unter Umständen als Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder auch kindergeldberechtigte Kinder weiter ausgezahlt werden kann. Bei privaten Verträge besteht diese Möglichkeit in der Regel nur dann, wenn eine solche Zusatzleistung auch abgeschlossen wurde. Lohnen wird sich der Rückkauf der Rentenabschläge für einen Durchschnittsverdiener in aller Regel erst nach 25 Jahren wenn eine gesetzliche Rente bezogen wir

Zusätzlicher Rentenzuschuss für privat und freiwillig Versicherte

Wie Öko-Test bei seinen Recherchen festgestellt hat, lohnen sich zusätzliche Investitionen in die gesetzliche Rente vor allem für privat Krankenversicherte. Dies trifft deshalb zu, weil bei privat Krankenversicherten im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten eine Anhebung der Altersrente nicht zu einem höheren Krankenversicherungsbeitrag führt, da sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung nach biometrischen Faktoren, dem persönlichen Krankheitsrisiko, nicht nach dem Einkommen richtet. Ganz wichtig ist hierbei auch, dass die privat Versicherten von der gesetzlichen Rentenversicherung einen Zuschuss zu den Prämien für ihre Krankenversicherung erhalten. Diesen Zuschuss erhalten die Versicherten aber nicht automatisch. Dieser muss beantragt werden, wird aber auch an Senioren gezahlt, wenn sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind.

Was sind Rentenabschläge und wie wirken sie?

Zu Abschlägen von der Rente kommt es immer dann, wenn ein gesetzlich Rentenversicherter bereits früher, also vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze, in Rente gehen möchte. Derzeit liegt die Regelaltersgrenze für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Da die Regelaltersgrenze schrittweise von ursprünglich 65 auf 67 Jahre angehoben wurde bzw. wird, können alle Jahrgänge vor 1964 bereits vorher in Rente gehen. Die Rentenabschläge betragen derzeit 0,3 Prozent der angesammelten Rentenansprüche je Monat, das der Rentenberechtigte früher in Rente gehen möchte.

Hierzu ein Beispiel:

Die Regelaltersgrenze erreicht ein 1952 geborener Versicherter regulär mit 65 Jahren und sechs Monaten. Will er nicht solange warten und möchte bereits ein halbes Jahr vorher in Rente gehen, so muss er einen Rentenabschlag in Höhe von 1,8 Prozent (6 Monate á 0,3 Prozent) lebenslang in Kauf nehmen.

Der früheste mögliche Renteneintritt kann 48 Monate vor dem regulären Renteneintrittsalter erfolgen. Der höchste mögliche Rentenabschlag beträgt deshalb 14,4 Prozent. Für Versicherte die mindestens 45 Jahre rentenversichert waren und das 63. Lebensjahr vollendet haben gibt es keine Rentenabschläge, dies gilt seit der Einführung der „Rente mit 63“.

Fragen zum Rentenrecht

Fragen zum gesetzlichen Rentenrecht (auch Fragen zum Zurückkaufen von Rentenabschlägen) können Sie an registrierte Rentenberater richten. Diese – von den Versicherungsträgern unabhängigen – Experten können Sie hier für eine Beratung kontaktieren.

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