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Helmut Göpfert

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Rentenanpassung 2017

Vor allem Ost-Rentner profitieren von hoher Rentenanpassung zum 01.07.2017

Seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die Rentenanpassung zum 01.07.2017 bekannt gegeben. Danach werden die Renten der knapp 21 Millionen Rentner zur Jahresmitte 2017 in den alten Bundesländern (Westen) um 1,90 Prozent und in den neuen Bundesländern (Osten) sogar um 3,59 Prozent erhöht.

Dass sich vor allem die Ost-Rentner im Vergleich zu den West-Rentner um ein kräftiges Plus bei ihrer Rente zum 01.07.2017 freuen dürfen, ist auf die gute Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Die Lohnsteigerung ist ein relevanter Faktor bei der jährlichen Rentenerhöhung. Die Lohnsteigerung betrug in den alten Bundesländern 2,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,74 Prozent. Die Lohnsteigerung wird vom Statistischen Bundesamt gemeldet, wobei hier die Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zugrunde liegt.

Neben der Lohnentwicklung wird bei der Berechnung der Rentenanpassung auch die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenkassen berücksichtigt.

Erhöhung des aktuellen Rentenwertes

Der aktuelle Rentenwert erhöht sich durch die Rentenanpassung zum 01.07.2017 von 30,45 Euro im Westen auf 31,03 Euro. Im Osten erhöht sich der aktuelle Rentenwert (Ost) von 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Der aktuelle Rentenwert spiegelt den Wert eines Entgeltpunktes wider.

Durch die Anpassung der aktuellen Rentenwerte (West und Ost) näheren sich die beiden Rentenwerte immer mehr an. Während bis Juni 2017 der aktuelle Rentenwert Ost bei 94,1 Prozent des aktuellen Rentenwerts West liegt, beträgt dieser (Rentenwert Ost) ab Juli 2017 schon 95,7 Prozent.

Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, dass es in den kommenden Jahren nur noch einen einheitlichen Rentenwert für ganz Deutschland gibt. Dieses Ziel wird nun im Juli 2024 erreicht sein; hierzu gibt es aktuell das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, welches am 24.07.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Nachhaltigkeitsfaktor 2017 dämpfend bei Rentenanpassung

Der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, welcher das Verhältnis der Rentenbezieher zu den Beitragszahlern abbildet und bei der Berechnung der Rentenanpassung berücksichtigt wird, wirkt sich im Jahr 2017 dämpfend aus. Ohne den Nachhaltigkeitsfaktor wäre die Rentenerhöhung zum 01.07.2017 um 0,14 Prozentpunkte höher ausgefallen.

Die Altersvorsorgeaufwendungen bzw. der Faktor hierfür, welcher die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Altersvorsorge ebenfalls bei der Rentenanpassung beeinflusst, hatte im Jahr 2017 keine Auswirkungen. Dies deshalb, weil sich im Jahr 2016 der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht verändert hat und zugleich die letzte Stufe der „Riester-Treppe“ bereits im Jahr 2013 erreicht wurde.

Rentenerhöhung wird schriftlich mitgeteilt

Alle Rentenbezieher erhalten ihren neuen Zahlbetrag der Rente zur Jahresmitte schriftlich von der zuständigen Rentenkasse mitgeteilt. Zu beachten ist, dass die Renten im Regelfall immer im Nachhinein ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass die ab Juli 2017 höhere Rentenzahlung erstmals erst Ende Juli 2017 überwiesen wird.

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