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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Landessozialgericht bestätigt Zwangsrente

Sofern Versicherte einen Anspruch auf eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente haben, müssen sie diesen Anspruch auch realisieren, sofern es sich um Empfänger von Hartz IV handelt. Um eine vorzeitige Inanspruchnahme handelt es sich dann, wenn diese vor Erreichen der Regelaltersrente beansprucht wird. Hier müssen im Regelfall Rentenabschläge in Kauf genommen werden; die Abschläge belaufen sich auf 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente.

Jobcenter kann vorzeitig in Rente schicken

Mit einem am 01.09.2015 veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (Az. L 3 AS 370/15 B ER) wurde die Entscheidung eines Jobcenters bestätigt. Dieses hatte einem Hartz-IV-Empfänger die Sozialleistungen gestrichen, weil ein Anspruch auf eine Altersrente besteht. Damit wurden dem 63jährigen Kläger keine Leistungen mehr gezahlt.

Der Kläger hatte sich geweigert, die Altersrente zu beantragen, da diese dann mit dauerhaften Abschlägen verbunden ist.

Die Revision zum Bundessozialgericht wurde nicht zugelassen, sodass der Beschluss des Landessozialgerichts rechtskräftig ist. Nur eine Verfassungsbeschwerde wäre grundsätzlich noch möglich.

Auch das Bundessozialgericht, das höchste deutsche Sozialgericht, hatte sich mit der Thematik auseinandergesetzt, ob Hartz-IV-Empfänger bzw. Langzeitarbeitslose zur Stellung eines Rentenantrags mit Abschlägen verpflichtet sind und die Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen. Unter dem Aktenzeichen B 14 AS 1/15 R kamen auch hier die Richter zu dem Ergebnis, dass die Jobcenter einen Bezieher von Grundsicherungsleistungen anweisen können, eine vorgezogene Altersrente mit 63 Jahren zu beantragen.

Einzelfall ist zu berücksichtigen

Das Bundessozialgericht merkte allerdings auch an, dass die Jobcenter auch den Einzelfall berücksichtigen müssen. Besteht beispielsweise in naher Zukunft ein Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente, muss dies bei der Ermessensentscheidung des Jobcenters berücksichtigt werden.

Rentenbeginn und Rentenabschläge

Für viele stellt sich die Frage nach dem optimalen Rentenbeginn. Zu welchem Zeitpunkt kann welche Altersrente mit welchen Rentenabschlägen in Anspruch genommen werden? Für solche individuellen Rentenberechnungen und Fragen stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung.

Registrierte Rentenberater sind Experten, die unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeiten und ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten.

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