2013

Rentenbeginn weiterhin „auf Raten“ möglich

Die Altersteilzeitarbeit, welche durch das Altersteilzeitarbeitsgesetz geregelt war, gibt es zwar aktuell nicht mehr (spätester Beginn war der 31.12.2009). Doch die wenigsten wissen, dass auch heute noch nach den aktuellen Rechtsvorschriften ein gleitender Übergang in die Altersrente möglich ist. Regelt man den Rentenbeginn „auf Raten“, können die Betroffenen zusätzlich noch Rentenabschläge vermeiden.

Die Situation

Bei vielen Beschäftigten war die Altersteilzeitarbeit ein willkommenes Instrument, sich nicht von heute auf morgen vollständig von der Arbeitswelt verabschieden zu müssen. So konnte man (sofern man das Teilzeitmodell gewählt hat) seine Arbeitszeit reduzieren und dadurch mehr Freizeit genießen. Auch heute ist es noch möglich, ein Altersteilzeitmodell mit seinem Arbeitgeber zu vereinbaren. Zwar gibt es hierfür keine staatliche Förderung mehr durch das Arbeitsamt, aber durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ist dies noch weiterhin möglich. Interessierte sollten daher ihren Arbeitgeber kontaktieren, ob dieser ein Altersteilzeitmodell anbietet.

Selbst wenn der Arbeitgeber kein Altersteilzeitmodell anbietet, gibt es Möglichkeiten, den Übergang in die Altersrente gleitend zu gestalten.

Wird eine Altersrente als Vollrente beantragt, entstehen für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme Rentenabschläge in Höhe von 0,3 Prozentpunkten. Möchte man neben der Rente noch arbeiten, ist dies nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung – eines sogenannten Minijobs – möglich. Dies sind Beschäftigungsverhältnisse bis zu 450,00 Euro monatlich. Wird ein höheres Entgelt erzielt, wird die Altersrente gekürzt; sie wird dann nur noch – je nachdem wie hoch der Hinzuverdienst ist – in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel ausgezahlt (s. auch: Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2013).

Teilrente ist die bessere Variante

Ist bereits absehbar, dass ein Versicherter noch während des Rentenbezugs eine Beschäftigung mit einem Entgelt von mehr als 450,00 Euro monatlich ausüben möchte, sollte zunächst eine Teilrente beantragt werden. Hierdurch profitieren die Betroffenen aus finanzieller Sicht doppelt:

  1. Aufgrund der Teilrente werden bei einem vorzeiten Rentenbeginn (vor Erreichen der Regelaltersgrenze) die Rentenabschläge nur auf den Teil der Entgeltpunkte in Abzug gebracht, der tatsächlich beansprucht wird. Wird also beispielsweise die Altersrente nur in Höhe der halben Rente beantragt, wird nur auf die Hälfte der Entgeltpunkte der Rentenabschlag vorgenommen.
  2. Bei Beantragung einer Altersvollrente werden keine Rentenversicherungsbeiträge mehr abgeführt. Damit wird durch eine Beschäftigung kein weiterer Rentenanspruch mehr aufgebaut. Wird hingegen eine Altersteilrente beantragt, besteht weiterhin Rentenversicherungspflicht aufgrund der Beschäftigung. Das bedeutet, dass weiterhin Rentenversicherungsbeiträge geleistet werden, welche die spätere Altersvollrente dann nochmals erhöhen.

Hinzu kommt, dass bei einer Altersteilrente höher Hinzuverdienstgrenzen als 450 Euro gelten. Die Hinzuverdienstgrenzen werden individuell errechnet. Entscheidet man sich für die Variante, im ersten Schritt eine Teilrente und zu einem späteren Zeitpunkt eine Vollrente zu beantragen, sollten die individuellen Hinzuverdienstgrenzen errechnet und mit dem zu erwartenden Arbeitsentgelt (während der Zeit des Altersteilrentenbezugs) abgeglichen werden. Danach ist die Entscheidung zu treffen, zu welchem Teil die Altersrente beantragt wird.

Beratung erforderlich

Die Entscheidung, ob eine Altersteilrente oder eine Altersvollrente beantragt wird, muss im Einzelfall anhand der individuellen weiteren Lebensplanung erörtert werden. Hier ist insbesondere auch der individuelle Rentenversicherungsverlauf einzubeziehen.

Diejenigen, die sich mit dem Thema des gleitenden Übergangs in die Altersrente beschäftigen bzw. zu Beginn der Altersrente noch eine Beschäftigung ausüben möchten, sollten daher zwingend eine individuelle Rentenberatung einholen, in denen die unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen errechnet und aufgezeigt werden. Hierzu stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung.

Kontaktieren Sie in dieser Angelegenheit die Rentenberatung Helmut Göpfert, die Ihnen fachkundig weiterhilft!

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