Hinzuverdienstgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen für Altersrentner sollen deutlich erhöht werden

Derzeit dürften Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze, die seit diesem Jahr (2012) schrittweise vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben wird, bis zu 400 Euro monatlich verdienen. Hier ist also die Ausübung eines sogenannten Minijobs - eine geringfügige Beschäftigung - möglich, ohne dass es zu einer Kürzung der Altersrente kommt. Liegt der Verdienst höher als 400 Euro monatlich, gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die anhand der Entgeltpunkte der letzten drei Jahre vor Rentenbeginn errechnet werden. Es erfolgt jedoch bereits eine Rentenkürzung auf zwei Drittel, die Hälfte bzw. einen Drittel der Altersvollrente (je nachdem wie hoch der Hinzuverdienst ist), wenn ein Hinzuverdienst von mehr als 400 Euro monatlich erzielt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze will die Bundesregierung nun deutlich anheben.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat nun gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" bereits geäußert, in welcher Art und Weise die Hinzuverdienstgrenzen reformiert werden und höhere Hinzuverdienstgrenzen geplant werden können. In der Ausgabe vom 20.03.2012 wird berichtet, dass die Hinzuverdienst-Obergrenzen künftig nach dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre berechnet werden soll. Damit wird nun die ursprünglich mögliche Variante, dass man für die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen den Durchschnittsverdienst der letzten drei Jahre der Erwerbstätigkeit heranzieht, nicht mehr verfolgt. In den Genuss der neuen, höheren Hinzuverdienstgrenzen sollen Versicherte kommen, die ein Alter von mindestens 63 Jahren erreicht haben und zusätzlich 35 Versicherungsjahre nachweisen können.

Meldung des Hinzuverdienstes

Alle Altersrentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Hinzuverdienst erzielen, müssen diesen dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Dies gilt auch für jede Änderung des Hinzuverdienstes. Auf die Meldepflicht wird bereits in den Rentenbescheiden hingewiesen. Wird der Hinzuverdienst nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt, kann es zu rückwirkenden Rentenrückforderungen kommen.

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdient werden. Das bedeutet, dass es ab diesem Lebensalter zu einer Rentenkürzung oder gar zum Entfall der Rentenzahlung kommen kann.

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