Arbeitslosigkeit

Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf Rentenanwartschaften

In Deutschland gibt es derzeit etwa 3,1 Millionen Arbeitnehmer, die keine Arbeitsstelle haben und auf die Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit angewiesen sind. Alleine die Situation, keine Beschäftigung ausüben zu können, ist für die Betroffenen eine extreme Belastung. Doch mit der Arbeitslosigkeit geht die Frage einher, wie sich die Beschäftigungslosigkeit auf die Rentenanwartschaften bei der Gesetzlichen Rentenversicherung auswirkt.

In punkto Rente gibt es für alle Bezieher von Arbeitslosengeld I eine gute Nachricht. Denn aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld werden von der Bundesagentur für Arbeit relativ hohe Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Dadurch ergeben sich auf die spätere Rente nur sehr geringe negative Auswirkungen.

Bezug von Arbeitslosengeld I

Der Bezug von Arbeitslosengeld I hat für die spätere Rente eine hohe Bedeutung. Während des Leistungsbezugs besteht Rentenversicherungspflicht, sodass diese Zeit im Rentenversicherungskonto als Pflichtbeitragszeit gewertet wird. Darüber hinaus entrichtet die Bundesagentur für Arbeit Beiträge, welche aus 80 Prozent des bisherigen Arbeitsentgelts (Brutto-Einkommens) berechnet werden.

Das bedeutet, dass aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld etwa ein Fünftel geringere Rentenversicherungsbeiträge als bei der vorherigen Beschäftigung entrichtet werden. Im Durchschnitt hat damit ein Jahr Arbeitslosengeld später eine etwa fünf bis sechs Euro monatlich geringere Rente zur Folge.

Bezug von Arbeitslosengeld II

Läuft das Arbeitslosengeld I aus und wird Arbeitslosengeld II (Harzt IV) bezogen, stellt sich die Situation für die Betroffenen wesentlich schlechter dar. Seit dem Jahr 2005 wurden kontinuierlich Leistungseinschnitte vorgenommen, was die Beitragszahlung zur Gesetzlichen Rentenversicherung betrifft bzw. wie diese Zeiten rentenrechtlich gewertet werden.

Ab dem Jahr 2005 wurden Rentenversicherungsbeiträge aus einem „fiktiven“ Entgelt von 400 Euro entrichtet. Ab dem Jahr 2007 wurde der Beitrag dann nur noch aus einem monatlichen Entgelt von 205,00 Euro geleistet.

Ab dem Jahr 2011 erfolgt für die Arbeitslosengeld II-Bezieher überhaupt keine Beitragsleistung mehr. Dennoch ist die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht komplett wertlos für die spätere Rente. Die Zeit wird als sogenannte „Anrechnungszeit ohne Bewertung“ berücksichtigt. Damit wird diese Zeit als „Wartezeit“ (Vorversicherungszeit) bei bestimmten Altersrenten, z. B. bei der „Altersrente für langjährig Versicherte“ und der „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ gewertet.

Registrierte Rentenberater

Haben Sie Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung? Dann kontaktieren Sie hier Experten, die unabhängig von den Rentenkassen arbeiten. Registrierte Rentenberater beraten ihre Mandanten neutral, kompetent und unabhängig. Gerne können Sie sich an die registrierten Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein wenden.

Kontakt zum Rentenberater »

Bildnachweis: Blogbild: © Sven Bähren - stock.adobe.com | Beitragsbild: © andyller - stock.adobe.com

Weitere Artikel zum Thema: