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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rentenerhöhung

Erwartet wird eine deutliche Rentenerhöhung zum 01.07.2012

Die Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung, was die Rentenerhöhungen im Jahr 2012 anbelangt, können die mehr als 20 Millionen Rentner positiv stimmen. Denn nach der aktuellen Datenlage können voraussichtlich die Rentenzahlungen in den alten Bundesländern um etwa 2,3 Prozent und in den neuen Bundesländern sogar um etwa 3,2 Prozent angehoben werden. Bei diesen Zahlen handelt es sich allerdings erst um Hochrechnungen; die tatsächliche Höhe der Rentenanpassungen steht voraussichtlich erst im März 2012 fest. Die Renten werden immer jährlich (wenn es aufgrund der schlechten Entwicklung nicht zu einer Nullrunde kommt) zum 01. Juli angehoben.

Der Lohnfaktor wird die Renten in den alten Bundesländern nach Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung um 3,2 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,3 Prozent ansteigen lassen. Allerdings wird dieser Prozentsatz noch um den sogenannten Riesterfaktor reduziert, welcher sich mit etwa 0,65 Prozentpunkten rentenmindernd auswirkt. Der Riesterfaktor berücksichtigt die Beiträge zur Rentenversicherung und zu den privaten Altersvorsorgen.

Rentensteigernd wird sich in diesem Jahr auch der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor auswirken. Dieser Faktor berücksichtigt die Veränderung der Rentner zu den Beitragszahlern. Im Jahr 2012 wird sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit etwa 2 Prozent auf die Rentensteigerung auswirken.

Grundsätzlich wäre im Jahr 2012 schon eine Rekord-Rentensteigerung zu erwarten, würde es den Ausgleichsbedarf nicht geben. Dieser wird nämlich die Rentenerhöhungen nochmals reduzieren. Im Jahr 2010 wäre es grundsätzlich rein rechnerisch zu einer Rentenminderung gekommen. Doch die Rentengarantieklausel verhinderte die Rentenminderung, die mit dem Ausgleichsbedarf nun wieder „eingespart“ wird und die Rentenerhöhung mindert.

Prüfung der Rentenbescheide

Mit den Rentenbescheiden, die der Rentenversicherungsträger erlässt und mit denen eine Altersrente bewilligt wird, wird die Rentenhöhe bis ans Lebensende verbeschieden. Es handelt sich bei den Rentenberechnungen also um Berechnungen, die eine extrem hohe finanzielle Bedeutung haben. Unter dem Aspekt, dass kontinuierlich durch die Medien geht, jeder dritte Rentenbescheid sei fehlerhaft, sollten die Bescheide von unabhängigen Stellen geprüft werden. Hierfür stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, die die Rentenbescheide kompetent und unabhängig von den Rentenversicherungsträgern prüfen.

Kontaktieren Sie zur Überprüfung Ihres Rentenbescheides daher einen registrierten Rentenberater.

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Autor: Klaus Meininger

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