Politik

Regierung plant höhere Hinzuverdienstgrenzen

Alle Bezieher einer Altersrente, die vor der Regelaltersgrenze bezogen wird, müssen bestimmte Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Regelaltersgrenze liegt im Jahr 2011 noch beim vollendeten 65. Lebensjahr und wird ab dem Jahr 2012 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Aktuell gilt für die Altersfrührentner eine Hinzuverdienstgrenze von – bundesweit einheitlich – 400,00 Euro pro Monat. Bei einem Hinzuverdienst bis zu 400,00 Euro monatlich wird keine Rentenkürzung vorgenommen. Ist der Verdienst höher, erfolgt eine Rentenkürzung, welche sich nach den individuell zu errechnenden Hinzuverdienstgrenzen richtet. In diesem Fall kommt eine Zahlung einer Teilrente (in Höhe von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente) in Frage. Bei einem extrem hohen Hinzuverdienst kann die Rentenzahlung komplett ausgesetzt werden.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Hinzuverdienstgrenzen für die Altersfrührentner deutlich anzuheben. Geht es nach den Vorstellungen der Koalitionsparteien CDU/CSU und FDP, soll ein Hinzuverdienst in Höhe des bisherigen Bruttoverdienstes möglich sein. Allerdings liegt aktuell noch kein abgestimmter Regierungsentwurf vor. In der Ausgabe vom 01.02.2011 berichtet die Berliner Zeitung, dass derzeit auch noch im Gespräch ist, die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung für Altersfrührentner aufzuheben. Nach den aktuellen Rechtsvorschriften besteht dann Beitragsfreiheit zur Arbeitslosenversicherung, wenn durch den Rentner die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen soll deshalb erfolgen, weil nur sehr wenige Rentner eine Teilrente in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht bereits seit dem Jahr 1992. Damit können Altersfrührentner auf einen Teil der Rente verzichten. Damit unterliegt auch nur der Teil der Rente, welcher frühzeitig in Anspruch genommen wird, den Rentenabschlägen, die bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme berechnet werden. Zudem liegen die Hinzuverdienstgrenzen bei Inanspruchnahme einer Teilrente entsprechend höher. Versicherte, die in Erwägung ziehen, eine Teilrente in Anspruch zu nehmen, sollten sich im Vorfeld jedoch dringend beraten lassen. Hierfür stehen auch registrierte Rentenberater zur Verfügung, welche unabhängig von den Versicherungsträgern arbeiten. Diesbezüglich können Sie die Rentenberater Herrn Marcus Kleinlein oder Herrn Helmut Göpfert kontaktieren.

Pro und Contra

Das Vorhaben der Bundesregierung hatte sowohl Zustimmung als auch Ablehnung ausgelöst. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete das Vorhaben als einen Schritt in die richtige Richtung. Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDA forderte sogar, die Hinzuverdienstgrenzen komplett abzuschaffen. Mit diesen Grenzen wird es erschwert, dass Ältere eine Beschäftigung ausüben können. Außerdem handelt es sich bei den Hinzuverdienstgrenzen um bürokratische und komplizierte Regelungen.

Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Dessen Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sieht in der geplanten Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen einen völlig falschen Ansatz. Nach ihrer Ansicht wird mit diesem Vorhaben kein einziges Problem gelöst, welches aufgrund der Erhöhung der Regelaltersgrenze auf das vollendete 67. Lebensjahr für die Arbeitnehmer verbunden ist. Sie sieht in dem Vorhaben sogar ein Eingeständnis der Bundesregierung, dass die Arbeitnehmer gezwungen sind, frühzeitig eine Altersrente zu beziehen.

Hinzuverdienstgrenzen 2011

Die aktuellen Hinzuverdienstgrenzen für 2011 können Sie unter: Hinzuverdienstgrenzen Altersfrührentner 2011 nachlesen.

Autor: Klaus Meininger

Bildnachweis: SimpLine