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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rente

Durch höhere Kassenbeiträge ab 2011 niedrigere Netto-Rente

Ab Januar 2011 wird der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent angehoben. Damit ergibt sich für die Rentenversicherungsträger und für die Rentenbezieher eine um je 0,3 Prozentpunkte höhere Beitragsbelastung. Die Rentenzahlungen werden daher für die meisten Rentner im Jahr 2011 geringer ausfallen, als diese im Jahr 2010 noch geleistet werden.

Aufgrund des neuen allgemeinen Beitragssatzes, der ab 01.01.2011 gilt, müssen Rentner 8,2 Prozent ihrer Brutto-Rente für Krankenversicherungsbeiträge aufbringen. In diesen 8,2 Prozentpunkten ist der Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, den Versicherte – und damit auch Rentner – alleine tragen müssen, bereits enthalten. Die Rentenversicherungsträger tragen für die Rentenbezieher einen Anteil von 7,3 Prozentpunkten.

Der Anteil an Krankenkassenbeiträgen wird von den Rentenversicherungsträgern direkt von der Rente einbehalten und – zusammen mit dem Anteil der Rentenkasse – an den Gesundheitsfonds abgeführt.

Auch höhere Überweisung möglich

Rentner, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem Krankenversicherungsunternehmen privat krankenversichert sind, erhalten vom Rentenversicherungsträger mit der Rente den Anteil, welchen die Rentenkasse leisten muss, zusätzlich überwiesen. Diese Rentner müssen dann den Gesamtbeitrag an ihre zuständige Krankenkasse selbst abführen.

Aufgrund des erhöhten Krankenkassenbeitrages mit dem höheren Anteil für die Rentenkassen, wird sich auch der Überweisungsbetrag ab Januar 2011 ändern. Der Zuschuss, den die Rentenkassen bei diesem Personenkreis gewähren müssen, steigt von bisher 7,0 Prozent auf 7,3 Prozentpunkte.

Hinweis:

Die meisten Rentner erhalten die Rente für Januar 2011 erst Ende des Monats. Damit wird sich die geringere Rentenzahlung erst Ende Januar 2011 bemerkbar machen.

Autor: Helmut Göpfert, Rentenberater

Bildnachweis: © fovito - Fotolia

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