Rentenbescheide

Widerspruch gegen jeden vierten Rentenbescheid

Dass eine Berechnung einer Rente komplex ist, erfahren Rentner spätestens dann, wenn sie ihren Rentenbescheid in Händen halten. Die Rentenberechnungen können nur schlecht bis gar nicht nachvollzogen, geschweige denn nachgerechnet werden. Rentner bemängeln in diesem Zusammenhang die mangelnde Transparenz, die die Rentenbescheide aufweisen. Hinzu kommen noch Medienmeldungen, die kontinuierlich von falsch berechneten Renten berichten. Daher ist meist die Verunsicherung groß und die Rentner leben in der Ungewissheit, ob ihre Rente tatsächlich korrekt berechnet wurde oder sie unter Umständen Renteneinbußen wegen einer Falschberechnung in Kauf nehmen müssen.

Viele Widersprüche

Im Jahr 2009 hatten die gesetzlichen Rentenkassen 1,6 Millionen Rentenberechnungen durchgeführt. Davon wurden seitens der Rentner zirka 375.000 per Widerspruch angefochten. Alleine diese Zahl zeigt, dass die Rentenberechnungen für die Versicherungsnehmer nicht nachvollziehbar sind nur und nur wenig Transparenz aufweisen. Immer wieder kommen Fragen auf, weshalb enorme finanzielle Einbußen hingenommen werden müssen, obwohl man das ganze Leben gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat.

Dass jeder dritte bis vierte Rentenbescheid lücken- oder fehlerhaft ist, kann aus den Erfahrungswerten von registrierten Rentenberatern bestätigt werden. Daher empfiehlt es sich, in allen Rentenangelegenheiten einen registrierten Rentenberater zu kontaktieren.

Registrierte Rentenberater

Registrierte Rentenberater arbeiten unabhängig von den Rentenkassen und stehen für alle Fragen rund um das komplexe Themengebiet „Rente“ kompetent zur Verfügung. Dabei ist die Sachkunde der Spezialisten, deren Fachkunde gerichtlich geprüft wurde und die unter der Aufsicht des zuständigen Amts- bzw. Landgerichts stehen, nicht erst dann gefragt, wenn ein Rentenbescheid erlassen wurde!

Bereits im Vorfeld gehen Rentenberater mit ihrem Mandanten die Rentenkonten durch und klären, ob alle rentenrechtlichen Zeiten korrekt abgespeichert sind. Ist dies der Fall, kann durch Erstellung eines Rentengutachtens die künftige Rente anhand verschiedener Fallkonstellationen hochgerechnet werden. Anhand des Rentengutachtens können dann die letzten Jahre vor der Rente geplant werden.

Wurde ein Rentenbescheid erlassen, wird dieser von den registrierten Rentenberatern auf Wunsch rechtlich geprüft. Im Falle, dass sich in die Rentenberechnung Fehler eingeschlichen haben, können diese im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens korrigiert werden. Da die Widerspruchsfrist grundsätzlich einen Monat nach Erstellung des Bescheides abläuft, sollte eine Überprüfung der Rentenberechnung zeitnah in Auftrag gegeben werden. Selbst wenn ein Rentenbescheid korrekt ist – durch die Überprüfung eines Rentenbescheides besteht dann auf jeden Fall die Gewissheit, dass keine finanziellen Nachteile durch die Rentenzahlung entstehen.

Für Ihre Fragen rund um die gesetzlichen Renten stehen die registrierten Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein fachkundig zur Verfügung.

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Bildnachweis: Blogbild: Gina Sanders - Fotolia / Beitragsbild: J. Rofeld

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