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Rentenberater
Helmut Göpfert

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D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
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Rentenberechnungen

Wieder massive Fehler bei Rentenberechnungen

Ein gewisser Anteil der Rentenbescheide, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erlassen, ist fehlerhaft. So wird von den Medien kontinuierlich berichtet, dass jeder dritte Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft sein soll. Daher wird jeder Rentnerin und jedem Rentner dringend empfohlen, dass ein Rentenbescheid von einem registrierten Rentenberater, der unabhängig von den Rentenkassen arbeitet, überprüft werden sollte. Nur dadurch können finanzielle Nachteile vermieden und Fehler rechtzeitig beseitigt werden.

Die „Frankfurter Rundschau“ berichtet nun wieder von fehlerhaften Rentenberechnungen. Diesmal wurden dem Bericht zufolge die Ausbildungszeiten nur unzureichend bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Die „Frankfurter Rundschau“ bezieht sich auf einen Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (kurz: BVA), welches die zuständige Aufsicht der Rentenversicherungsträger ist.

Berufsausbildung

Speziell fand das Bundesversicherungsamt im Rahmen einer Überprüfung der Rentenberechnungen 200 Rentenbescheide, in denen die Entgeltaufteilung im letzten Ausbildungsjahr fehlerhaft war. Ergebnis der Prüfung war, dass zirka in zehn Prozent der Fälle das Arbeitsentgelt im Kalenderjahr des Abschlusses der Berufsausbildung pauschal aufgeteilt wurde. Eine individuelle Aufteilung anhand der Ausbildungsmonate unterblieb. Daher fiel der Zuschlag, welcher für die Ausbildungszeiten – diese sind als Anrechnungszeiten im Rahmen der Rentenberechnung höher zu bewerten – berücksichtigt werden muss, zu gering aus. In einigen Fällen wurde daher eine zu geringe Rente berechnet.

Im Rahmen der Prüfung wurden auch Fälle gefunden, in denen seitens der Sachbearbeiter versäumt wurde, absolvierte Berufsausbildungszeiten zu ermitteln, welche im Rentenversicherungsverlauf noch nicht gespeichert waren, jedoch aufgrund der Erwerbsbiographie und der Verdienste zu vermuten waren. In den Fällen, in denen eine berufliche Ausbildung gänzlich nicht gespeichert wurde, fiel die Rente teilweise um 40 Euro und mehr zu gering aus.

Rentenbescheid prüfen

Registrierte Rentenberater sind Spezialisten im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht, die unabhängig von den Rentenversicherungsträgern arbeiten. Die Rentenberater beraten ihre Mandanten und können diese auch fachkundig in Widerspruchsverfahren und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche vertreten. Zum Aufgabengebiet gehört auch die umfassende Prüfung von Rentenbescheiden.

Wollen Sie Ihren Rentenbescheid von einem Rentenberater überprüfen lassen, so setzen Sie sich direkt mit dem registrierten Rentenberater Helmut Göpfert in Verbindung. Nutzen Sie hierzu bitte das Kontaktformular, welches Sie hier aufrufen können:

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