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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Rentenkassen versenden wieder Renteninformationen

Nachdem die Rentenkassen aufgrund der zu Jahresbeginn geplanten Anhebung der Rentenaltersgrenzen seit Januar 2007 keine Renteninformationen mehr verschickt haben, werden diese Informationen nun wieder verschickt.

Die Anhebung der Altersgrenzen ist (s. auch Rente mit 67 ist verabschiedet) nun per Gesetz geregelt, so dass sich wieder – nach aktuellem Recht – genaue Hochrechnungen erstellen lassen, die das Rentenalter von 67 Jahren berücksichtigen. Insgesamt sollen ca. 390.000 Renteninformationen verschickt werden.

Inhalte und Zweck der Renteninformationen

Die Renteninformationen enthalten folgende Informationen:

  • Angaben über die Grundlage der Rentenrechnung,
  • Angaben über die Höhe einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei voller Erwerbsminderung zum Zeitpunkt der Renteninformation,
  • eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente,
  • Informationen über Rentenanpassungen und
  • eine Übersicht über die Höhe der Beiträge, die für Betragszeiten von den Versicherten, den Arbeitgebern oder von öffentlichen Kassen gezahlt wurden.

Prüfung der Renteninformationen

Aufgrund der Renteninformationen ist erkenntlich, ob eventuelle Lücken im Versicherungsverlauf enthalten sind. Sind z. B. nicht alle Schul-, Beschäftigungs- und evtl. Anrechnungszeiten in Ihrem Rentenversicherungsverlauf enthalten, sollte eine Kontenklärung durchgeführt werden. Setzen Sie sich hier mit einem Rentenberater in Verbindung, der – unabhängig von den Rentenkassen – Ihren Rentenversicherungsverlauf prüft und die Kontenklärung durchführt.

Vorsicht bei Hochrechnung

Die Renteninformation enthält auch eine Hochrechnung für die Planung einer evtl. zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Doch Vorsicht - bei der Hochrechnung wird unterstellt, dass bis zum Beginn der Regelaltersrente das Entgelt der letzten fünf Jahre bis zur Altersrente erzielt wird. In der Praxis verläuft das Erwerbsleben jedoch nicht so, wie die Hochrechnung unterstellt. Daher kann sich – z. B. aufgrund einer vereinbarten Altersteilzeit – die tatsächliche Rentenhöhe merklich ändern. Hier sollten Sie die individuelle Beratung eines Rentenberaters in Anspruch nehmen!

Hilfe und Beratung

Bei allen Fragen der Gesetzlichen Rentenversicherung steht Ihnen Rentenberater Helmut Göpfert gerne zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe in Widerspruchs- und Klageverfahren.

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