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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Hinzuverdienstgrenzen BU- und EU-Rentner 2011
Hinzuverdienstgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen von 2010 gelten auch 2011

Erhalten Versicherte von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung, sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, wird die Rente entweder nur noch als Teil-Rente geleistet oder die Rentenzahlung wird gänzlich eingestellt. Bei den geltenden Hinzuverdienstgrenzen wird unterschieden, ob die Rente vor dem 01.01.2001 oder nach dem 31.12.2000 begonnen hat.

Sofern die Erwerbsminderungsrente (Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit) nach dem 31.12.2000 begonnen hat, können die relevanten Hinzuverdienstgrenzen ...

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Hinzuverdienstgrenzen

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienstgrenzen im Jahr 2011

Voraussetzung, dass eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (EM-Renten) geleistet wird, ist, dass gesetzlich definierte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Wird seitens eines Erwerbsminderungsrentners noch ein Hinzuverdienst erzielt und wird dadurch die Hinzuverdienstgrenze überschritten, kommt es zu einer Rentenkürzung oder zum kompletten Entfall der Rentenzahlung. Bezieher einer Rente wegen ...

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Hinzuverdienstgrenzen

Neue Hinzuverdienstgrenzen nur in neuen Bundesländern

Bezieht ein Versicherter von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze, sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Bei einem Rentenbezieher vor Vollendung der Regelaltersgrenze, welche im Jahr 2011 noch beim vollendeten 65. Lebensjahr liegt, spricht man von einem Altersfrührentner.

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze, also ab Vollendung des 65. Lebensjahres gelten keine ...

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Rentenbescheide

Widerspruch gegen jeden vierten Rentenbescheid

Dass eine Berechnung einer Rente komplex ist, erfahren Rentner spätestens dann, wenn sie ihren Rentenbescheid in Händen halten. Die Rentenberechnungen können nur schlecht bis gar nicht nachvollzogen, geschweige denn nachgerechnet werden. Rentner bemängeln in diesem Zusammenhang die mangelnde Transparenz, die die Rentenbescheide aufweisen. Hinzu kommen noch Medienmeldungen, die kontinuierlich von falsch berechneten Renten berichten. Daher ist ...

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Rentenberechnungen

Wieder massive Fehler bei Rentenberechnungen

Ein gewisser Anteil der Rentenbescheide, die die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erlassen, ist fehlerhaft. So wird von den Medien kontinuierlich berichtet, dass jeder dritte Rentenbescheid fehler- oder lückenhaft sein soll. Daher wird jeder Rentnerin und jedem Rentner dringend empfohlen, dass ein Rentenbescheid von einem registrierten Rentenberater, der unabhängig von den Rentenkassen arbeitet, überprüft werden sollte. Nur dadurch ...

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Ehrenamt

Ehrenamt kürzt Rente vorerst nicht

Bezieht ein Rentner eine Altersrente noch vor Vollendung der Regelaltersgrenze, wird ein Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet. Wird ein jährlicher Hinzuverdienst von 6.300,00 Euro (früher 450,00 Euro monatlich) überschritten, hat dies Auswirkungen auf die Rente. In diesen Fällen wird die Rente nur noch als Teilrente geleistet. Bei einem sehr hohen Hinzuverdienst kann die Rentenzahlung sogar vollständig eingestellt werden.

Im Jahr 2010 hatte die ...

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