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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Anhebung der Altersgrenze für langjährig Versicherte
Rente

Schrittweise Anhebung der Altersrente

Mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Regelaltersrente vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung der Altersgrenze hat auch Auswirkungen auf die Altersrente für langjährig Versicherte.

Vorzeitige Inanspruchnahme weiterhin ab 63 möglich

Die Altersrente für langjährig Versicherte wird in Zukunft weiterhin mit Vollendung des 63. Lebensjahres möglich sein. Jedoch ist dies dann nur mit einem Rentenabschlag von bis zu 14,4% verbunden.

Die Altersgrenze für die Altersrente für langjährig Versicherte wird – wenn keine Ausnahmetatbestände vorliegen – wie folgt angehoben:

Geburtsjahr Geburtsmonat Anhebung um ...

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Rente

Schrittweise Erhöhung der Altersgrenze


Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente angehoben (s. Rente erst mit 67 Jahren! ). Gleichzeitig wird auch die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhöht.

Lesen Sie hier, welche Auswirkungen sich konkret ergeben!

Keine Anhebung

Folgende Versicherte sind von der Anhebung der Altersgrenze nicht betroffen:

Versicherte, die am 01.01.2007 als Schwerbehinderte anerkannt ...

Weiterlesen: Anhebung Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen

Nothochzeit

Nothochzeit schließt Witwenrente aus

Nach dem Tod des versicherten Ehegatten besteht in der Regel ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente – siehe Witwenrente/Witwerrente.

Doch Witwen bzw. Witwer haben nach den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich keinen Anspruch, wenn die Ehe mit dem versicherten Verstorbenen nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder ...

Weiterlesen: Keine Witwenrente bei Verdacht auf Nothochzeit

Kreuze

Die Versorgungsehe

Nach dem Tod des versicherten Ehegatten besteht in der Regel ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente – siehe Witwenrente/Witwerrente.

Wenn die Ehe mit dem verstorbenen Versicherten nicht mindestens ein Jahr angedauert hat, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 46 Abs. 2a SGB VI) jedoch kein Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente.

Eine Ausnahme besteht jedoch. Sobald nach den besonderen Umständen des Einzelfalls die Annahme nicht gerechtfertigt ist ...

Weiterlesen: Keine Witwenrente/Witwerrente bei kurzer Ehedauer

Agentur für Arbeit

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

Anspruch besteht nur bei Meldung bei Agentur für Arbeit (BA)

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn der Versicherte unter anderem vor dem 01. Januar 1952 geboren ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat, bei Beginn der Rente arbeitslos ist und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war.

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat jedoch mit Urteil vom ...

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Renteninformation

Die Renteninformationen der Gesetzlichen Rentenversicherung

Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 20.12.2006 (Az. L 16 R 510/06) entschieden, dass eine Renteninformation keine rechtsverbindliche Mitteilung über die Höhe der bisher gespeicherten Rentenanwartschaften ist, sondern eine Prognose über die zu erwartende Altersrente ergeht.

Sollte ein Versicherter feststellen, dass der im Versicherungskonto gespeicherte Versicherungsverlauf nicht richtig ist, liegt es an ihm, alle ...

Weiterlesen: Renteninformation ist lediglich eine Auskunft