Kontenklärung
Ist Ihr Rentenversicherungsverlauf lückenlos und alle rentenrechtlich relevanten Zeiten in Ihrem Rentenkonto vermerkt? Oder fehlen doch einige Zeiten, in denen Sie gearbeitet haben, diese Zeiten jedoch nicht in Ihrem Versicherungsverlauf erscheinen?
Manche Zeiten, wie z. B. Beschäftigungszeiten sind leicht festzustellen, ob diese ordnungsgemäß in Ihrem Rentenkonto erscheinen. Manche Zeiten sind jedoch für einem Laien nur schwer ersichtlich, ob diese im Rentenkonto richtig eingetragen sind.
Hierzu zählen z. B. Zeiten einer Schulausbildung (ab dem 17. Lebensjahr), Wehr- oder Zivildienstzeiten, Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten. Die möglichen Varianten sind vielfältig und der Rat eines Rentenberaters kann wertvoll sein.
Daher rät die Rentenberatung Helmut Göpfert, bereits zeitig das Rentenversicherungskonto im Rahmen einer Kontenklärung klären zu lassen. Rentenberater kennen die rechtlichen Möglichkeiten, beraten Sie unabhängig und sind Ihnen gerne behilflich.
Kontenklärung – je zeitiger, desto besser
Die Kontenklärung sollte so zeitig wie möglich durchgeführt werden. Zum einen sind alle relevanten Daten beim Rentenversicherungsträger vorhanden, wenn es zu einem Leistungsfall kommt. Dies kann die Leistungsgewährung beschleunigen. Auf der anderen Seite sind die Chancen größer, notwendige Nachweise und Bescheinigungen zu beschaffen. Sollten Sie in den neuen Bundesländern rentenrechtliche Zeiten noch nicht in Ihrem Rentenversicherungsverlauf haben, sollten diese umgehend eingeholt werden.
Hilfe und Beratung
Die Rentenberatung Helmut Göpfert hilft Ihnen gerne bei der Durchführung der Kontenklärung. Hier erhalten Sie auch Hilfe in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. in Widerspruchs- und Klageangelegenheiten.
Autor: Helmut Göpfert, Rentenberater
Bildnachweis: © Ralf Kleemann