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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Erwerbsminderungsrente

Weitergewährung EM-Rente muss beantragt werden

Gewährt der Rentenversicherungsträger eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wird diese (nach § 102 Abs. 2 SGB VI) grundsätzlich auf Zeit bewilligt. Das heißt, die Rente wird bis zu einem bestimmten Datum befristet. Sollten über das Befristungsdatum hinaus die Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente weiterhin vorliegen, muss die Verlängerung beantragt werden. Erfolgt dieser Antrag nicht, endet die Rentenzahlung mit dem Befristungsdatum.

Von einer Befristung kann der Rentenversicherungsträger nur dann absehen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass aufgrund von vorliegenden schwerwiegenden medizinischen Gründen die Erwerbsminderung wieder behoben wird. In diesen Fällen kommt es zu einer unbefristeten Bewilligung der Erwerbsminderung. Das heißt, dass die Rentenzahlung dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet; die Regelaltersgrenze wiederum ist vom Geburtsjahrgang des Versicherten abhängig, da diese derzeit schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben wird. Welche Regelaltersgrenze für die einzelnen Geburtsjahrgänge gilt, kann unter: Regelaltersrente nachgelesen werden.

Zu den Erwerbsminderungsrenten gehören die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die Rente wegen voller Erwerbsminderung und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Folgend sind einige Fragen zusammengestellt, welche häufig im Zusammenhang mit der Befristung bzw. Verlängerung von Erwerbsminderungsrenten gestellt werden:

Häufige Fragen-Antworten zu den Festbeträgen für Arzneimittel (FAQ)

Wann wird eine Erwerbsminderungsrente befristet?

Eine Erwerbsminderungsrente wird grundsätzlich immer befristet. Das heißt, dass die Rente für einen Zeitraum von – je nach medizinischer Einschätzung – zwei oder drei Jahren bewilligt wird.

Nur wenn die medizinische Sachlage bestätigt, dass die Erwerbsminderung nicht mehr behoben werden kann, wird die Rente unbefristet – bis Erreichen der Regelaltersrente – bewilligt.

Wann wird eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bewilligt?

Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird dann bewilligt, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung jemals wieder behoben wird. Dies muss der Gutachter der zuständigen Rentenkasse entsprechend bestätigen.

Wird eine befristet bewilligte Erwerbsminderungsrente automatisch verlängert?

Nein! Wurde eine Erwerbsminderungsrente vorerst auf Zeit bewilligt, muss ein Antrag gestellt werden, damit diese über das Befristungsdatum hinaus geleistet wird. Ohne Antragstellung läuft die Rente mit dem Befristungsdatum automatisch aus.

Der Rentenversicherungsträger sendet im Regelfall etwa vier bis fünf Monate vor dem Befristungsende der Rente Antragsformulare zu, mit denen die weitere Bewilligung der Erwerbsminderungsrente beantragt werden kann. Bei diesen Formularen handelt es sich um einen verkürzten Rentenantrag. Dieser Antrag hat einen deutlich geringeren Umfang als der Antrag, mit dem erstmals eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird.

Bei dem verkürzten Antrag handelt es sich um das Formular R120, welcher der Rentenversicherungsträger anbietet.

Wann muss die Verlängerung der befristeten Erwerbsminderungsrente beantragt werden?

Die Verlängerung sollte unverzüglich beantragt werden, wenn der Rentenversicherungsträger die entsprechenden Antragsformulare zusendet. Im Regelfall ist eine Antragstellung etwa vier bis fünf Monate vor dem Befristungsende zu empfehlen, da die erneute Prüfung beim Rentenversicherungsträger eine entsprechende Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.

Sind für die Beantragung der Verlängerung befristeter EM-Rente noch weitere Unterlagen erforderlich?

Grundsätzlich nein. Sollten jedoch weitere medizinische Unterlagen bzw. Befundberichte vorliegen, welche seit der letzten Rentenbewilligung neu hinzugekommen sind, sollten diese durchaus mit eingereicht werden. Damit wird die Begründung der weiteren Erwerbsminderung unterstützt. Auch ein evtl. neu ausgestellter Schwerbehindertenausweis sollte mit vorgelegt werden.

Muss bei einer unbefristeten Bewilligung einer EM-Rente auch noch ein Antrag gestellt werden?

Ja, die Erwerbsminderungsrente endet spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Regelaltersrente muss dann beantragt werden. Das heißt, dass die Erwerbsminderungsrente nicht automatisch auf die Altersrente umgestellt wird.

Fragen zum gesetzlichen Rentenrecht

Für Fragen und Anliegen zum gesetzlichen Rentenrecht, insbesondere für alle Fragen rund um die Erwerbsminderungsrenten, stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung. Die Rentenberater, die unabhängig von den Rentenkassen arbeiten und ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten vertreten, können hier kontaktiert werden.

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