Kassenbeitrag

Koalition will Beitragssatz zur Krankenversicherung erheben

Ein im Jahr 2011 drohendes Defizit von etwa elf Milliarden Euro und zu unterschiedlichste Meinungen innerhalb der Koalitionsparteien, wie die Gesetzlichen Krankenversicherung reformiert werden könnte, machen eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes erforderlich. Nachdem die Pläne des Gesundheitsministers Philipp Rösler ad acta gelegt wurden, hatte sich die Führung der Koalition am 02.07.2010 offenbar auf eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes verständigt. Schon am kommenden Dienstag (06.07.2010) könnten die Beratungen über den Kassenbeitrag im Jahr 2011 abgeschlossen werden.

Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte

Wie es derzeit aussieht, soll der allgemeine Beitragssatz wieder auf 15,5 Prozent steigen. Dies bedeutet eine Erhöhung um 0,6 Prozentpunkte, welche jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträger und Arbeitnehmern bzw. Rentnern zu tragen sind. Durch eine derartige Beitragssatzanpassung würde die Parität erhalten bleiben. In den letzten Monaten waren immer wieder Modelle zur Finanzierung der Krankenversicherung im Gespräch, die eine Belastung der Versicherten und eine Entlastung der Arbeitgeber vorsahen.

Wird der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung ab dem Jahr 2011 wieder auf 15,5 Prozent angehoben, wäre damit das Beitragssatzniveau des Jahres 2009 erreicht. Zum 01.01.2009 startete der Gesundheitsfonds, welcher erstmals in der Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung für alle Kassen einen einheitlichen Beitragssatz vorsah, mit 15,5 Prozent und wurde zum 01.07.2009 auf 14,9 Prozent im Rahmen des von der Bundesregierung Mitte Januar 2009 beschlossenen Konjunkturpaketes gesenkt.

Der geplante Beitragssatz von 15,5 Prozentpunkten würde den Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten bereits beinhalten, der ausschließlich von den Versicherten – also ohne Beteiligung der Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger – getragen werden müsste.

Eventuell auch höhere Zusatzbeiträge

Sollten einer Krankenkasse die  Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, muss diese Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben. Derzeit kann eine Krankenkasse maximal ein Prozent des Brutto-Einkommens an Zusatzbeiträgen erheben. Bei einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.750 Euro können also monatlich maximal 37,50 Euro Zusatzbeiträge von einem Mitglied, welches dieses hohe monatliche Einkommen bezieht, verlangt werden. Im Rahmen des im kommenden Jahr drohenden Defizits in der Gesetzlichen Krankenversicherung möchte die Koalition anscheinend auch die Zusatzbeiträge anheben. Denn die Beitragssatzerhöhung auf 15,5 Prozent würden nur etwa sechs Milliarden Euro Mehreinnahmen bedeuten.

In welchem Ausmaß bzw. in welcher Form die Zusatzbeiträge angehoben werden, ist aktuell noch nicht bekannt. Im Gespräch ist allerdings, dass Zusatzbeiträge künftig in Höhe bis zu zwei Prozent des Brutto-Einkommens verlangt werden können. Auch soll die Pauschale von 8,00 Euro, bis zu der die Krankenkassen keine Einkommensprüfung vornehmen müssen, angehoben werden.

Im Rahmen der Beratungen am 02.07.2010 hatte sich die Führung der Koalition auch auf Eckpunkte eines Sparpaketes geeinigt. Wie das Sparpaket allerdings konkret aussehen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Bekannt ist indes nur, dass es sozial ausgewogen sein und es bei der Leistung „Krankengeld“ keine Änderungen geben soll.

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