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Bundeskabinett hat Beitragsbemessungsgrenzen 2010 beschlossen

Am 07.10.2009 hat die „alte“ Bundesregierung in der wahrscheinlich letzten Sitzung dieser Legislaturperiode über die Rechengrößen in der Sozialversicherung im Jahr 2010 beschlossen. Die Rechengrößen sind in der so genannten Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 beschrieben.

Erhöhte Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden um monatlich 75,00 Euro von derzeit 3.675,00 Euro auf 3.750,00 Euro angehoben. Das bedeutet, dass Versicherte, die bereits den Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, ab dem Jahr 2010 zusätzlich aus 75,00 Euro ihrer beitragspflichtigen Einnahmen Beiträge entrichten müssen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung) wird im Jahr 2010 49.950,00 Euro betragen. Sofern Arbeitnehmer schon am 31.12.2002 aufgrund der damals geltenden gesetzlichen Regelungen versicherungsfrei in der Krankenversicherung waren, beträgt die Beitragsmessungsgrenze im neuen Jahr 45.000,00 Euro.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern die Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 100,00 Euro. Im Jahr 2009 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5.400,00 Euro, ab dem Jahr 2010 dann 5.500,00 Euro. In den neuen Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 75,00 Euro von derzeit 4.550,00 Euro auf 4.650,00 Euro.

Auch Bezugsgröße steigt

Die Bezugsgröße, aus der viele Werte in der Sozialversicherung abgeleitet werden, wird ebenfalls im Jahr 2010 steigen. Derzeit (im Kalenderjahr 2009) beträgt die Bezugsgröße in den alten Bundesländern monatlich 2.520,00 Euro, in den neuen Bundesländern 2.135,00 Euro. Ab dem 01.01.2010 liegt die Bezugsgröße dann bei monatlich 2.555,00 Euro in den alten Bundesländern und bei 2.170,00 Euro in den neuen Bundesländern.

Sozialversicherungswerte 2010

Mit der Anpassung der Sozialversicherungswerte für 2010 trägt der Gesetzgeber der Einkommensentwicklung Rechnung. Hierbei wurde die Einkommensentwicklung des Jahres 2008 zugrunde gelegt, die in den alten Bundesländern bei 2,25 Prozent und in den neuen Bundesländern bei 2,11 Prozent lag.

Der am 07.10.2009 beschlossenen Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2010 muss nun noch der Bundesrat zustimmen.

Einen Überblick über die Sozialversicherungswerte 2010 können Sie HIER erhalten!

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