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Freiwillige Beitragszahlung zur Rentenversicherung für 2008

Wer noch eine freiwillige Beitragszahlung zur Rentenversicherung (RV-Beiträge) für das Jahr 2008 leisten möchte, kann dies nur noch bis zum 31.03.2009 tun. Mit diesem Tag endet die Frist, bis zu der die Beiträge zahlbar sind, wobei die nicht verlängert werden kann.

Unterschiedliche Ziele

Durch eine Zahlung von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen können unterschiedliche Ziele verfolgt werden. So erhöhen die freiwilligen Beiträge die spätere Rente. Allerdings kann durch eine solche Zahlung auch eine Wartezeit (Vorversicherungszeit) erfüllt werden, die für eine bestimmte Rente zwingend Voraussetzung ist. Unter Umständen werden auch Anwartschaften aufrechterhalten.

Anwartschaften für Erwerbsminderungsrente

Meist werden Beiträge zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft im Zusammenhang mit einer Erwerbsminderungsrente gezahlt. Für eine Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich Voraussetzung, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt des Versicherungsfalls mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Eine Sonderregelung, bei der die drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren nicht gefordert werden ist gegeben, wenn seit dem Jahr 1984 keine Pflichtbeiträge mehr geleistet wurden, jedoch vor 1984 bereits fünf Beitragsjahre erfüllt wurden.

Durch eine lückenlose Beitragszahlung seit dem Jahr 1984 – meist trifft dies den Personenkreis der nicht mehr berufstätigen Hausfrauen – kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten bleiben. Sobald ein Monat ohne Beitragszahlung vorliegt, wird die Anwartschaft auf diese Rente verloren.

Beitrag zwischen 79,60 Euro und 1.054,70 Euro

Die freiwillig Versicherten können (im Jahr 2008) ihren Beitrag zwischen 79,60 Euro und 1.054,70 Euro frei wählen. Je nachdem, welcher Zweck mit der freiwilligen Beitragszahlung erreicht werden soll, ist die Höhe der freiwilligen Beitragszahlung zu wählen. Registrierte Rentenberater helfen hierbei und beraten über die konkreten Auswirkungen einer Beitragszahlung.

Rentenbescheid prüfen

Nach dem RDG registrierte Rentenberater prüfen Rentenbescheide der Gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von den Versicherungsträgern, ob diese korrekt nach den gesetzlichen Bestimmungen erlassen wurden. Aufgrund der finanziell hohen Bedeutung der Rentenberechnung für die Rentenbezieher sollte eine Prüfung des Rentenbescheides generell vorgenommen werden. Nur dadurch haben Rentner die Sicherheit, keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.

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