Mitführungspflicht Ausweispapiere

Ab 2009 entfällt Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises

Die Bundesregierung hat ein Aktionsprogramm „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ beschlossen, mit dem der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung entgegengewirkt werden soll. Erforderlich wurde dies, weil Überprüfungen der Kontrollbehörden in jüngster Vergangenheit meist ohne Erfolg blieben. Ein Grund hierfür ist, dass die Feststellung der Personalien dahingehend Schwierigkeiten bereitete, dass die angetroffenen Personen nicht eindeutig identifiziert werden konnten.

Sozialversicherungsausweis wird ersetzt

In folgenden Branchen besteht noch bis 31.12.2008 die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises:

  • Baugewerbe
  • Messebau
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigergewerbe
  • Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • Fleischwirtschaft
  • Unternehmer der Forstwirtschaft

Ab dem 01.01.2009 muss von den Beschäftigten der genannten Branchen nicht mehr der Sozialversicherungsausweis mitgeführt werden. Statt dessen müssen die Beschäftigten Ausweispapiere mitführen, die sich zur schnellen und zweifelsfreien Identifikation eignen. Dies sind:

  • der Personalausweis
  • der Pass oder
  • Ausweis-/Passersatz.

Arbeitgeber muss belehren

Arbeitgeber sind ab 2009 verpflichtet, jeden Arbeitnehmer, der von der Mitführungs- und Vorlagepflicht der Ausweispapiere betroffen ist, einmalig über die Pflicht nachweislich und schriftlich zu belehren. Für die gesamte Dauer der Dienstleistungen oder Werkleistungen muss der Hinweis bzw. die Belehrung aufbewahrt werden. Bei Prüfungen muss die schriftliche Belehrung auf Verlangen vorgelegt werden.

Hinweis

Neben der Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren wird ab 2009 – ebenfalls im Rahmen des Aktionsprogramms „Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ – wieder die Sofortmeldung eingeführt.

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