Minijob

Rentenversicherungspflicht wird günstiger

Am 16. Juni hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt. Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung der Pauschalabgaben für Minijobs zum 1. Juli vor.

Anhebung der Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz werden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht.

Damit wird der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von bisher 11 auf 13 Prozent und der Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 12 auf 15 Prozent angehoben. Der einheitliche Pauschsteuersatz bleibt unverändert.

Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sind von der Erhöhung der Pauschalbeiträge nicht betroffen.

Rentenaufstockung wird für Minijobber günstiger

Die Erhöhung des Pauschalbeitrages zur Rentenversicherung auf 15 Prozent bringt es mit sich, dass Arbeitnehmer, die vollwertige Rentenansprüche erwerben möchten und deshalb auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten, ab dem 1. Juli anstelle des bisherigen Eigenanteils von 7,5 Prozent nur noch 4,5 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen müssen.

Minijobber können den vollen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie etwa Rehabilitation oder vorzeitigen Rentenbeginn erwerben. Sie müssen dafür die Differenz von (ab 01.07.2006) 4,5 Prozent zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Rentenversicherungsbetrag (19,5 Prozent) selbst zahlen. So erwerben Sie mit einem relativ geringen Eigenbeitrag vollwertige Beitragszeiten.

Möchten Sie hiervon Gebrauch machen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich erklären, dass Sie eigene Rentenversicherungsbeiträge zahlen wollen. Er zieht Ihnen diesen Anteil von Ihrem Verdienst ab und leitet ihn zusammen mit seiner Pauschale an die Minijob-Zentrale weiter. Die Erklärung können Sie jederzeit abgeben, auch wenn die geringfügige Beschäftigung schon lange Zeit besteht.

Auswirkungen

Wie sich die Erklärung, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, konkret bei Ihnen auswirkt, in welchem Maße sich die späteren Rentenansprüche erhöhen bzw. welche Renten Sie dadurch realisieren können, erklärt Ihnen Rentenberater Helmut Göpfert gerne.

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