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Klärung der Rentenkonten in Bezug auf DDR-Zeiten

Die Klärung des Rentenversicherungskontos sollte so zeitig wie möglich erfolgen – siehe hierzu: Kontenklärung. Unterstützung hierfür erhalten Sie von einem Rentenberater.

Eine positive Nachricht gibt es für alle, die noch in der ehemaligen DDR berufstätig waren.

Ursprünglich sollte die Aufbewahrungsfrist für die Lohnunterlagen der ehemaligen DDR-Betriebe mit dem 31.12.2006 enden. Diese Frist wurde jedoch vom Bundestag bis zum 31.12.2011 verlängert, sodass DDR-Zeiten noch bis 2011 abrufbar sind.

Jeder, der noch Lücken im Rentenversicherungskonto und über die Beschäftigungszeiten keine Unterlagen mehr vorliegen hat, kann die fehlenden Unterlagen beim ehemaligen Arbeitgeber in den neuen Bundesländern (bzw. dem entsprechenden Nachfolge-Unternehmen) anfordern.

Noch viele Rentenkonten ungeklärt

Derzeit sollen noch ca. 1,3 Millionen (!) Rentenkonten Lücken aufweisen, deren Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR liegen.

Aufgrund dieser immensen Anzahl an ungeklärten Konten mit ehemaligen DDR-Zeiten hat der Gesetzgeber nochmals die Aufbewahrungsfrist verlängert. Diese Frist sollte nun genutzt werden, die rentenrechtlichen Zeiten dem Rentenversicherungsträger zu melden!

Tipp

Lassen Sie die Klärung Ihres Rentenkontos durch einen registrierten und von den Rentenkassen unabhängigen Rentenberater durchführen. Der Spezialist handelt in Ihrem Interesse und weiß, wie fehlende Unterlagen noch zu beschaffen sind.

Fragen Sie daher den Spezialisten! Durch einen Rentenberater erhalten Sie den Service, dass er sich umfassend um Ihre Rentenklärung kümmert, ohne dass dies für Sie mit großem Aufwand verbunden ist.

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