Geld, Kontoauszug

Rentenänderung ab 01. März 2015

Da sich mit Beginn des Jahres die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung geändert haben, kann sich dies auch auf die Höhe der Rente auswirken.

Da sich ab dem 01.01.2015 der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,3 Prozent erhöht hat, haben viele Rentner Januar 2015 eine niedrigere Nettorente als bisher erhalten. Für einen Renner der bisher eine Bruttorente von 1.200 Euro erhielt, vermindert sich diese nun um 3,60 Euro pro Monat.

Änderungen ab 01.03.2015

Aber es gibt nicht nur Beitragserhöhungen. Ab 01. Januar 2015 wurde nämlich der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Die Krankenkassen dürfen allerdings einen Zusatzbeitrag erheben, der je nach Kasse unterschiedlich ausfällt und vom Rentner alleine zu schultern ist. Außerdem wirken sich die Beitragsänderungen wegen bestimmter gesetzlicher Regelungen bei den pflichtversicherten Rentnern nicht bereits ab 01.01.2015 sondern erst ab 01.03.2015 auf die Rente aus.

Einen Grund für die Einführung des Zusatzbeitrages sah der Gesetzgeber in einer Förderung des Wettbewerbes unter den gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen gehen mit der Möglichkeit des Zusatzbeitrages durchaus unterschiedlich um. Dieser schwankt nämlich zwischen 0,0 und 1,3 Prozent. Manche Kassen haben den Beitragssatz auf 0,9 Prozent festgelegt und dadurch die Beitragssenkung ausgeglichen, weshalb sich für die Versicherten dann keine Beitragsänderung ergibt.

Änderung erst ab 01.03.2015 – Warum?

Eine Änderung bei den Beiträgen oder auch die Einführung des Zusatzbeitrages lässt sich von den Rentenversicherungsträgern technisch natürlich nicht von heute auf morgen durchführen, weshalb hier der Gesetzgeber gewisse Vorgaben erstellt hat um den Trägern die Umsetzung zu ermöglichen. Dies ist auch der Grund warum sich Beitragserhöhungen, Senkungen oder die Änderung des Zusatzbeitrages bei den Rentnern immer erst zeitversetzt nach zwei Monaten auswirken.

Eine Ankündigung der Beitragssatzänderungen in der Krankenversicherung zum 01. März 2015 hatten bereits alle Renterinnen und Rentner mit ihrer Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.2014 erhalten, die bereits seit dem Frühjahr 2014 eine Rente bekommen. Aber auch alle anderen Rentner die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind werden informiert. Ihr Kontoauszug enthält dazu bei der Überweisung der Rente für März 2015 einen entsprechenden Hinweis über die Höhe des bisherigen und des neuen Zusatzbeitrages.

Bei Rentnern deren Krankenkasse nur den 0,9-prozentigen Zusatzbeitrag erhebt und sich deshalb an der Zahlung nichts ändert, werden von der Umstellung erst mit der Rentenanpassungsmitteilung Mitte 2015 informiert. Die Erhebung eines Zusatzbeitrages bzw. dessen Höhe erfahren Rentner durch ihre Krankenkasse. Die Kassen verschicken hierzu ein gesondertes Anschreiben, aus dem dann die erstmalige Erhebung und die Höhe zu ersehen ist.

Weitere Entwicklung der Renten

Experten erwarten aufgrund der kräftigen Lohnentwicklung eine Rentenerhöhung zum 01. Juli von ca. 1,5 Prozent in den alten Bundesländern. Normalerweise werden Anpassungen der Rentenhöhe durch die Bundesregierung dann im April für das laufende Jahr gebilligt und auch bekanntgegeben.

Bildnachweis: Blogbild: Joachim Wendler - Fotolia / Beitragsbild: Joerg Rofeld

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