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Helmut Göpfert

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Beitragssatz

Beitrag zur Rentenversicherung wird eventuell 2012 gesenkt

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell bei 19,9 Prozentpunkten. Geht es nach der deutschen Wirtschaft, sollte der Beitragssatz bereits im Jahr 2012 auf 19,6 Prozent und im Jahr 2013 auf 19,1 Prozent gesenkt werden. Doch es gibt auch Stimmen, die sich gegen eine Senkung des Rentenversicherungsbeitrages aussprechen.

Hintergrund

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Dr. Herbert Rische, hatte erst kürzlich sich dahingehend geäußert, dass aufgrund der niedrigeren Arbeitslosigkeit und der guten Konjunktur bereits im Jahr 2012 der Rentenversicherungsbeitrag um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden könnte. Dabei hatte er vor allem die immer volleren Rentenkassen angesprochen, die eine Beitragssenkung sogar gesetzlich vorschreiben. Denn betragen die Rücklagen der Rentenversicherungsträger 1,5 Monatsausgaben, was etwa 26 Milliarden Euro entspricht, muss der Beitragssatz gesenkt werden. Die Arbeitgeber vertrauen derzeit jedoch nicht darauf, dass der Beitragssatz auch tatsächlich reduziert wird. Denn sie stellten nochmals explizit die Forderung der Beitragssatzsenkung an die Bundesregierung. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, kurz: BDA, forderte den Gesetzgeber auf, die Beitragssenkung nicht erneut zu verhindern. Aufgrund der außerplanmäßigen Rentensteigerungen und der Rentengarantie sei aktuell der Beitragssatz höher als bei der Rentenreform im Jahr 2005 vorhergesagt wurde. Damit entstehen für die Beitragszahler zusätzliche Belastungen in Höhe von 13 Milliarden Euro.

Gegen Beitragssatzsenkung

Während die Wirtschaft auf eine Senkung des Rentenbeitrages pocht, möchten andere diese verhindern. So werben Sozialverbände und die SPD dafür, den Beitragssatz im Jahr 2012 unverändert bei 19,9 Prozentpunkten zu belassen.

Andrea Nahles, SPD-Generalsekretärin, begründete die Forderung der SPD, keine Senkung des Rentenbeitrages vorzunehmen, da die Rentenkassen über einen größeren Puffer verfügen müssten. Nur dadurch kann in den kommenden Jahren die Vorsorge für die 2020er Jahre erfolgen. Die Gewerkschaften und der Sozialverband Deutschland möchten anstatt der Senkung der Rentenbeiträge bessere Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Würde der Rentenversicherungsbeitrag von 19,9 auf 19,1 Prozentpunkte gesenkt, hätte dies eine finanzielle Entlastung der Beitragszahler insgesamt acht Milliarden Euro zur Folge. Diese Summe würden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Beiträge zur Sozialversicherung solidarisch tragen, einsparen. Für einen Durchschnittsverdiener mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 2.500 Euro würde durch eine Senkung des Rentenbeitrages in diesem Ausmaß eine finanzielle Entlastung von monatlich rund 10 Euro entstehen.

Registrierte Rentenberater

Haben Sie Fragen zur Gesetzlichen Rentenversicherung? Dann kontaktieren Sie die registrierten Rentenberater Marcus Kleinlein und Helmut Göpfert, die für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung stehen. Die Rentenberater arbeiten unabhängig von den Sozialversicherungsträgern und vertreten ihre Mandanten auch in Widerspruchs- und Klageverfahren (vor den Sozial- und Landessozialgerichten) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche.

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Autor: Klaus Meininger

Bildnachweis: K.-U. Häßler - Fotolia

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